Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor: Ich habe in einer Verkaufs- und Tauschbörse auf Facebook meine Tabletopmodelle zum Verkauf angeboten. Nach einiger Zeit meldete sich ein User, dass er interesse hat und somit begann die Verhandlung bzgl. des Preises. Wir einigten uns auf einen Betrag von 45€ inkl. Porto mit den Worten " ja machen wa". Auf der Anfrage des Käufers habe ich meine Kontodaten übermittelt. Späteren Interessenten habe ich Abgesagt. Da ich das Paket schon vorbereiten wollte habe ich den Käufer um seine Adresse gebeten und dann fing der Spaß an. Er meldetet sich mehrer Tage nicht mehr und der Geldeingang blieb aus. Nach mehreren Versuchen den Käufer bei Facebook zu kontaktieren kam endlich eine Antwort, dass er zeitlich eingespannt sei und keine Interesse mehr am Kauf hätte. Für den Preis bekomme ich es angeblich sofort weg und er mache von seinem "Widerrufsrecht" gebrauch. Ich habe ihm mitgeteilt, dass dies ein Privatverkauf ist und der Widerruf nicht möglich sei. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Wahrscheinlich lohnt es sich nicht bei einem Betrag von 45€ dem User auf den Zahn zu fühlen. Ich befürchte jedoch, sobald ich die Figuren weiterverkaufe, dass der Käufer ankommt und plötzlich unter Zahlung des Preises die Figuren verlangt. Wie kann ich mich da absichern?
-- Editiert von MrMeeseeks am 19.07.2018 07:10
Absprung vom Kauf durch den Käufer
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitatkeine Interesse mehr am Kauf hätte. :
Genauer Wortlaut?
Auf diese Frage von mir: Der verkauf geht von privatperson an privatperson krieg ich jetzt die adresse? Dann mach ich das Paket fertig
kam die Antwort "Ich bin aktuell zu eingespannt dafür sorry! Denke das es aber zu dem Kurs gut woanders weg geht!" Wenn ich darüber nachdenke ist diese Antwort noch nicht mal ein Rücktritt vom Kauf.
-- Editiert von MrMeeseeks am 19.07.2018 08:23
-- Editiert von MrMeeseeks am 19.07.2018 08:24
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da steht aber nicht von Widerruf?
Ich würde den Käufer anfragen, ob er von dem Vertrag zurücktreten möchte und auf den Kauf verzichtet.
Dann mal auf die Antwort warten.
Er meinte sich auf sein Widerrufsrecht beziehen zu können. Hatte ich ja im Eingangspost beschrieben. Aber da dies ja ein Privatverkauf ist gilt das Widerrufsrecht nicht. Theoretisch könnte ich Schadensersatz fordern, da ich die Figuren an jmd anderes hätte verkaufen können. Ich werde ihn dann Fragen ob er auf den Kauf verzichtet.
ZitatTheoretisch könnte ich Schadensersatz fordern, :
Praktisch würde es aber mangels eine Anschrift an der Durchsetzung scheitern.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten