Hallo,
Ich habe gerade meine GbR abgemeldet, da mein Partner ausgestiegen ist und habe darauf ein Einzelunternehmen angemeldet.
GbR
2016 (3000 Umsatz)
2017 (16.000 Umsatz)
2018 (13.000 Umsatz)
Einzelunternehmen
wird 2018 ca. 12.500 umsetzen
2018 lande ich also bei ca. 25.500 Euro Umsatz mit beiden Unternehmen.
Falle ich durch die Trennung trotzdem noch unter die Kleingewerberegelung?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Lars
GbR abgemeldet --> Einzelunternehmen angemeldet - Kleinunternehmenregelung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Grundsätzlich sind die GbR und Ihr Einzelunternehmen zwei unterschiedliche umsatzsteuerliche Subjekte, die getrennt voneinander zu beurteilen sind.
In diesem Fall ist jedoch schädlich, dass der voraussichtliche Jahresgesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 3 UStG
des neuen Einzelunternehmens hochgerechnet deutlich mehr als 17.500 EUR beträgt und Sie für das Einzelunternehmen daher nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.
Hierzu die Textstelle aus A 19.1. Abs.4 UStAE:
Zitat:"Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. 2. 1976, V R 23/73 , BStBl II S. 400). Entsprechend der Zweckbestimmung des § 19 Abs. 1 UStG ist hierbei die Grenze von 17.500 € und nicht die Grenze von 50 000 € maßgebend. Es kommt somit nur darauf an, ob der Unternehmer nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17.500 € nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 22. 11. 1984, V R 170/83 , BStBl 1985 II S. 142 )."
Die GbR ist dagegen umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin.
-- Editiert von Cybert. am 17.07.2018 13:04
-- Editiert von Cybert. am 17.07.2018 13:06
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Wenn der Fragesteller schreibt, er habe gerade seine GbR abgemeldet und darauf ein Einzelunternehmen angemeldet, gehe ich davon aus, dass es erst in den letzten Tagen, max. Wochen passierte.
Aber selbst wenn er dies bereits im Mai oder Juni tat, betrüge der voraussichtliche Umsatz mehr als die maßgeblichen 17.500 EUR.
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