Hallo, irgendwie würde das Thema im anderen Forum nicht beantwortet,daher probiere ich es hier nochmal. Mein Wagen war länger zur Reparatur und ich bekam für die Zeit einen Leihwagen. Den hat mir offenbar jemand gerammt und dann Fahrerflucht begangen, ich habe den Schaden erst später bemerkt und dann der Polizei gemeldet. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Selbstbeteiligung wirklich zahlen muss aufgrund des Fahrzeug-Nutzungsvertrags, den ich unterschrieben habe (siehe auch Links im Anhang). Darin steht zu Schadensfällen nämlich lediglich folgendes:
Die Firma berechnet zuzüglich Ust und Versicherungsgebühren: (...) Selbstbeteiligung: 1000 Euro (...)
Die Firma hat für das Fahrzeug eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für die Zeit der Überlassung an den Kunden abgeschlossen. (und jetzt der interessante Satz) Der Kunde haftet bei selbstverschuldeten Schäden in Höhe der Selbstbeteiligung.
Ich habe den Schaden ja nicht selbstverschuldet, war sogar bei der Polizei. Bin ich nun trotzdem in der Pflicht, die 1000 Euro SB zu zahlen, bis sich ein Schuldiger findet (was sehr unwahrscheinlich ist)?
Hier habe ich den Nutzungsvertrag angehängt, der 2.Link ist Seite 1 und der 2. Link Seite 2. Mag da mal jemand rüberschauen? Relevant ist vermutlich, was "selbstverschuldet" in dem Fall bedeutet. Oder ist das evt gar nicht relevant und es gibt ein "übergeordnetes" Gesetz o.ä.,wonach prinzipiell alles selbstverschuldet ist, solang der Schuldige nicht ermittelt werden konnte...? Vielen Dank schon mal!
https://ibb.co/iRdrK8
https://ibb.co/dzDfCT
LG
Selbstbeteiligungsklausel Leihwagenvertag- zahlen bei Fahrerflucht?
15. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juli 2018 | 21:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbeteiligungsklausel Leihwagenvertag- zahlen bei Fahrerflucht?
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