Hallo, ich habe aktuell Juli 2018 vom Finanzamt einen Brief erhalten. Thema ich soll nachzahlen, scheinbar stimmen meine Angaben zum Freistellungsauftrag in den jahren 2011 und 2012 nicht und ich habe die Grenze von 801€ überzogen. Kann das Amt dies nach 6 und 7 Jahren noch fordern ? Lohnt sich der Einspruch ?
Mfg
-- Editiert von fb495425-6 am 15.07.2018 18:04
-- Editiert von fb495425-6 am 15.07.2018 18:05
-- Editiert von Moderator am 15.07.2018 18:49
-- Thema wurde verschoben am 15.07.2018 18:49
Einkommenssteuer - Änderung des steuerbescheid wie lange möglich ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Kann das Amt dies nach 6 und 7 Jahren noch fordern ? Das sehen Sie doch gerade, daß das FA das kann.
Lohnt sich der Einspruch ? Ich sehe hier nichts, womit man einen Einspruch begründen könnte.
Die Festsetzungsfrist, also der Zeitraum, in der die Steuerfestsetzung erfolgen, geändert oder aufgehoben werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Grundsätzlich beträgt sie vier Jahre, bei Steuerhinterziehung jedoch zehn Jahre.
Wann Sie beginnt, ist abhängig davon, ob Sie zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet waren (das waren Sie aufgrund der Einkünfte) und wann Sie die Erklärung eingereicht haben.
Die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
dürfte also zulässig gewesen sein.
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