Guten Tag,
nachdem ich Stoffschuhe zu einem Schuster gegeben habe, um die Gummisohle reparieren zu lassen, habe ich später auf einem der beiden Schuhe einen Kleberfleck entdeckt. Der Stoff ist an dieser Stelle kaputt. Beim Abholen der Schuhe hat man mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen. Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten. Den Vorschlag des Schusters, über den Kleberfleck einen Stoffstreifen anzubringen, habe ich abgelehnt, da ich wusste, dass mir die Schuhe dann nicht mehr gefallen würden. Nun habe ich mir die Schuhe im Internet neu bestellt, da ich sie mit dem Kleberfleck nicht mehr tragen werde. Kann ich bei dem Schuster eine teilweise Erstattung des Kaufpreises (60 Euro, jetzt reduziert auf 40 Euro) verlangen? Die Schuhe waren bereits einige Monate getragen als ich sie beim Schuster abgegeben habe, jedoch hätte ich sie ohne die Reparatur und den daraus resultierenden Kleberfleck weiterhin tragen können.
Vielen Dank.
Kleberfleck nach Schuhreparatur
15. Juli 2018
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Frage vom 15. Juli 2018 | 12:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleberfleck nach Schuhreparatur
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#1
Antwort vom 15. Juli 2018 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatjedoch hätte ich sie ohne die Reparatur und den daraus resultierenden Kleberfleck weiterhin tragen können. :
Nö, man hätte sie auch mit Kleberfleck weiterhin tragen können. Man wollte halt nur nicht.
ZitatKann ich bei dem Schuster eine teilweise Erstattung des Kaufpreises (60 Euro, jetzt reduziert auf 40 Euro) verlangen? :
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Es mag aber sein, das er aus Kulanz noch mal was erstattet.
#2
Antwort vom 16. Juli 2018 | 10:07
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten.
Und damit seid ihr dann auch quitt.
Zitat:Nun habe ich mir die Schuhe im Internet neu bestellt, da ich sie mit dem Kleberfleck nicht mehr tragen werde.
Und alles andere ist nun dein Problem
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#3
Antwort vom 18. Juli 2018 | 19:22
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatKlar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. :
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatZitat: :
Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten.
ZitatUnd damit seid ihr dann auch quitt. :
Und was soll die Rechtsgrundlage für diese Aussagen sein?
gruß charly
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