Kleberfleck nach Schuhreparatur

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495394-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleberfleck nach Schuhreparatur

Guten Tag,

nachdem ich Stoffschuhe zu einem Schuster gegeben habe, um die Gummisohle reparieren zu lassen, habe ich später auf einem der beiden Schuhe einen Kleberfleck entdeckt. Der Stoff ist an dieser Stelle kaputt. Beim Abholen der Schuhe hat man mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen. Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten. Den Vorschlag des Schusters, über den Kleberfleck einen Stoffstreifen anzubringen, habe ich abgelehnt, da ich wusste, dass mir die Schuhe dann nicht mehr gefallen würden. Nun habe ich mir die Schuhe im Internet neu bestellt, da ich sie mit dem Kleberfleck nicht mehr tragen werde. Kann ich bei dem Schuster eine teilweise Erstattung des Kaufpreises (60 Euro, jetzt reduziert auf 40 Euro) verlangen? Die Schuhe waren bereits einige Monate getragen als ich sie beim Schuster abgegeben habe, jedoch hätte ich sie ohne die Reparatur und den daraus resultierenden Kleberfleck weiterhin tragen können.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb495394-86):
jedoch hätte ich sie ohne die Reparatur und den daraus resultierenden Kleberfleck weiterhin tragen können.

Nö, man hätte sie auch mit Kleberfleck weiterhin tragen können. Man wollte halt nur nicht.



Zitat (von fb495394-86):
Kann ich bei dem Schuster eine teilweise Erstattung des Kaufpreises (60 Euro, jetzt reduziert auf 40 Euro) verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Es mag aber sein, das er aus Kulanz noch mal was erstattet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten.


Und damit seid ihr dann auch quitt.

Zitat:
Nun habe ich mir die Schuhe im Internet neu bestellt, da ich sie mit dem Kleberfleck nicht mehr tragen werde.


Und alles andere ist nun dein Problem

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Daraufhin habe ich die Arbeit beim Schuster reklamiert und den Preis für die neuen Sohlen (29,99 Euro) zurückverlangt und auch enthalten.



Zitat (von cirius32832):
Und damit seid ihr dann auch quitt.



Und was soll die Rechtsgrundlage für diese Aussagen sein?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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