Hallo, ich hatte eine Hausdurchsuchung wo mir PC, Handy etc. weggenommen wurden. Habe jedoch bereits wieder alles bekommen. Nun bekomme ich in kürze den Endbericht.
Wird im Endbericht komplett alles dokumentiert, sprich bei eine Straftatklage auch Zivilrechtliche Sachen?
Hausdurchsuchung: Verdacht auf Betrug, Endbericht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie müssten erstmal erklären was sie mit "Endbericht" meinen?
Hallo ich meine den Abschlussbericht von der Polizei.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der dann an die Staatsanwaltschaft gesendet wird.
Sie bekommen keinen "Endbericht". Ihr Anwalt kann (ggf. erneut) Akteneinsicht nehmen, oder Sie können nach § 147(4) StPO
selbst "Auskünfte" aus der Akte beantragen. In der Akte ist auch das sog. "wesentliche Ergebnis der Ermittlungen" enthalten (falls Sie das meinen). Das betrifft natürlich nur das Strafverfahren.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.07.2018 18:39
Genau den meine ich! Den Aktenabschlussbericht von der Polizei.
Das heißt die Polizei kann 3te Personen, über zivilrechtliche Angelegenheiten benachrichtigen, ohne es in den Akt zu schreiben?
Zitat:Das heißt die Polizei kann 3te Personen, über zivilrechtliche Angelegenheiten benachrichtigen,
Sie müssten schon sagen, was genau Sie damit meinen, bzw. wer möglicherweise über welche Angelegenheiten informiert werden sollte.
So pauschal ist die Frage nicht beantwortbar.
Wobei die Polizei in aller Regel niemanden über irgendetwas informiert. Wenn dann tut das die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei ist in Ermittlungsverfahren lediglich die "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft. Ermittlungsführend ist die Staatsanwaltschaft und nur die. Die nimmt auch die juristische Bewertung vor und entscheidet, wie nach Abschluß der Ermittlungen weiter vorgegangen werden soll. Es kann sein, dass die Polizei in ihrer Abverfügung einen kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes anfügt. Es kann sein, dass sie es nicht tut. Es kann sein, dass die Ermittlung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen ist, sie auf weitere Anweisungen der Ermittlungsbehörde wartet. Es kann sein, dass die Polizei glaubt, ein Fall sei auf der Tatsachenseite ausermittelt, die Staatsanwaltschaft es aber ganz anders sieht, es kann sein ......, es kann sein ......
Über den Stand der Ermittlungen kann man sich ein Bild machen, indem man z.B. Standanfrage bei der Ermittlungsbehörde hält oder aber über einen Anwalt Akteneinsicht fordert.
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