Hausdurchsuchung: Verdacht auf Betrug, Endbericht

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
lol1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung: Verdacht auf Betrug, Endbericht

Hallo, ich hatte eine Hausdurchsuchung wo mir PC, Handy etc. weggenommen wurden. Habe jedoch bereits wieder alles bekommen. Nun bekomme ich in kürze den Endbericht.
Wird im Endbericht komplett alles dokumentiert, sprich bei eine Straftatklage auch Zivilrechtliche Sachen?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie müssten erstmal erklären was sie mit "Endbericht" meinen?

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#2
 Von 
lol1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich meine den Abschlussbericht von der Polizei.

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#3
 Von 
lol1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der dann an die Staatsanwaltschaft gesendet wird.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie bekommen keinen "Endbericht". Ihr Anwalt kann (ggf. erneut) Akteneinsicht nehmen, oder Sie können nach § 147(4) StPO selbst "Auskünfte" aus der Akte beantragen. In der Akte ist auch das sog. "wesentliche Ergebnis der Ermittlungen" enthalten (falls Sie das meinen). Das betrifft natürlich nur das Strafverfahren.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.07.2018 18:39

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#5
 Von 
lol1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau den meine ich! Den Aktenabschlussbericht von der Polizei.
Das heißt die Polizei kann 3te Personen, über zivilrechtliche Angelegenheiten benachrichtigen, ohne es in den Akt zu schreiben?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Das heißt die Polizei kann 3te Personen, über zivilrechtliche Angelegenheiten benachrichtigen,


Sie müssten schon sagen, was genau Sie damit meinen, bzw. wer möglicherweise über welche Angelegenheiten informiert werden sollte.

So pauschal ist die Frage nicht beantwortbar.

Wobei die Polizei in aller Regel niemanden über irgendetwas informiert. Wenn dann tut das die Staatsanwaltschaft.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Polizei ist in Ermittlungsverfahren lediglich die "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft. Ermittlungsführend ist die Staatsanwaltschaft und nur die. Die nimmt auch die juristische Bewertung vor und entscheidet, wie nach Abschluß der Ermittlungen weiter vorgegangen werden soll. Es kann sein, dass die Polizei in ihrer Abverfügung einen kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes anfügt. Es kann sein, dass sie es nicht tut. Es kann sein, dass die Ermittlung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen ist, sie auf weitere Anweisungen der Ermittlungsbehörde wartet. Es kann sein, dass die Polizei glaubt, ein Fall sei auf der Tatsachenseite ausermittelt, die Staatsanwaltschaft es aber ganz anders sieht, es kann sein ......, es kann sein ......

Über den Stand der Ermittlungen kann man sich ein Bild machen, indem man z.B. Standanfrage bei der Ermittlungsbehörde hält oder aber über einen Anwalt Akteneinsicht fordert.

wirdwerden

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