Betrug 300.000€

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
1231994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug 300.000€

Hallo, ich habe ca. 300.000€ von meinem Arbeitgeber auf mein Konto überwiesen, da ich spielsüchtig bin .. was kann ich für eine Strafe erwarten? Ich habe einen Job, keine Vorstrafen und begebe mich in Therapie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nicht jeder, der spielt, ist spielsüchtig. Nicht jeder, der trinkt ist Alkoholiker, nicht jeder, der traurig ist, hat Depressionen im med. Sinn u.s.w.

Was den Täter zu erwarten hat, das kann eventuell der Staatsanwalt, dier die Akte kennt, peilen, vielleicht auch der eigene Rechtsanwalt, der "sein" Gericht kennt. Das Gericht auch. Aber, wir hier nicht.

Es würde sich allerdings sehr gut machen, bei der Höhe der Strafe, wenn der Schaden zumindest teilweise reguliert wäre.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.07.2018 11:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie haben eine Freiheitsstrafe zu erwarten, die mit Glück nicht über 2 Jahren liegt und damit zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von 1231994):
Ich habe einen Job



Wohl nicht mehr lange. Und für die Strafe ist das eher schädlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

und begebe mich in Therapie Das könnte einer Bewährung natürlich förderlich sein. Sollten Sie allerdings auf "Therapie-statt-Strafe" spekulieren, muß ich Ihnen sagen, daß es das für Spielsüchtige nicht gibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen