PKW bei Händler gekauft Probelme

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW bei Händler gekauft Probelme

Hallo guten Abend,

Ich habe folgendes Problem,

Ich habe vor ca 4 Wochen bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft.
Im Kaufvertrag wurde vermerkt, 1 Jahr Gewährleistung.
Als Mangel wurde Parkrempler angegeben.
Technische Mängel wurden nicht aufgeführt.

So das Auto weißt folgende Mängel auf:

-Probleme mit der Elektronik das Abgasreinigungssymbol leuchtet sporadisch, manchmal geht der Wagen einfach wieder aus und lässt sich dann mehrere Minuten lang nicht mehr starten.

-Steuerkette rasselt, manchmal auch unerklärlicher Leistungsverlust

-Stark erhöhter Ölverbrauch auf 600 KM Ca mindestens 1 Liter Öl.
Auto verbrennt auch Öl und verliert Öl Motor.
(Dies konnte ich bei Besichtigung nicht sehen, da der Händler den Motor gewaschen hatte)

-Bei der Lenkung knackt i.was
evtl auch i.welche Federn

- Radio schaltet sich über Nacht einfach ein, morgens ist dann die Batterie natürlich leer.

-Motor läuft allgemein unrund, Drehzahl geht im Stand hoch und runter.


Hatte den Händler vor 1 Woche telefonisch angerufen. Er meinte er ruft mich am nächsten Tag zurück. Tat er natürlich nicht.

Jetzt hatte ich ihn schriftlich kontaktiert und ihm Frist 1 Woche gesetzt, dass ich gerne das Auto zurück geben möchte, da ich es nicht gekauft hätte wenn ich die Mängel gekannt hätte.

Dies Frist läuft am Dienstag den 17.07 ab. Jetzt rief er mich vorgestern an, ich solle ihm das Auto am Montag 16.07 mal hinstellen, er will sich das Auto ansehen, da es die Mängel bei Verkauf nicht gehabt hat. War seine Aussage.

Ich bin auf Auto angewiesen wegen Arbeit, ich kann meinen Arbeitsplatz ohne Auto nicht erreichen. Bus und Bahn fährt dahin nicht ich wohne auf dem Land.

Muss ich ihm Nachbesserung einräumen??
Vertrauen habe ich keines mehr zu Ihm.

Oder kann ich auch sofort vom Kaufvertrag zurücktreten wegen arglistiger Täuschung nach 444 BGB?

Fakt ist hätte ich die Mängel bei Verkauf gewusst hätte ich das Auto nicht gekauft.
Achja Fotos habe ich vom "gewaschenen Motor"
vom jetzt Öligen natürlich auch

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9 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Oder kann ich auch sofort vom Kaufvertrag zurücktreten

Dann ist man ohne Auto und kommt nicht zur Arbeit ... also nicht die ideale Lösung.



Zitat (von Sanimeister ):
Jetzt hatte ich ihn schriftlich kontaktiert und ihm Frist 1 Woche gesetzt,

Deutlich zu kurz, angemessene Fristen betragen in der Regel 14 Tage.



Zitat (von Sanimeister ):
Muss ich ihm Nachbesserung einräumen??

In der Regel ja.

Zwar hat der BGH in "Zafira-Urteil" (AZ: VIII ZR 80/149) geurteilt, das die Nachbesserung entfallen kann.
Da ging es aber darum das der "tagesfrische TÜV" aufgrund der ohne weiteres erkennbaren Mängel gar nicht hätte erteilt werden dürfen und der Käufer „nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren" habe.

Davon sind wir hier der Schilderung nach aber noch weit entfernt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Danke für die Antwort.

Naja, das Vertrauen hab ich in diesen Händler auch verloren.
Aber muss ich bei verschwiegenen Mängel auch immer Nachbesserung einräumen??
Für mich ist das eine Arglistige Täuschung, denn die Mängel müssen bei Verkauf bzw bei Gefahrenübergang an mich auch schon bestanden haben.
Das kommt nicht auf 2 oder 3 Wochen.

Und muss er mir einen Leih Pkw zur Verfügung stellen ?

Ich will das Auto einfach nicht mehr haben wenn ich nach so kurzer Zeit schon nur Ärger und Probleme habe

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#4
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

wie ist dann das zu verstehen?
Da wird ja auch keine Nachbesserung eingeräumt:

Hat der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen, so ist der Käufer im Regelfall berechtigt, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern (BGH 09.01.2008 - VIII ZR 210/06 ).

Der Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers erstreckt sich darauf, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (BGH 18.01.2011 - VI ZR 325/09 ).

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Du müsstest aber nachweisen, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. Wohlgemerkt geht es in deinem Zitat nur um Minderung des Kaufpreises. Ich würde diesen weg nicht gehen.
Zunächst hat der Händler das Recht, nachzubessern. Wichtig: er muss nur solche Mängel nachbessern, welche nicht aus altersbedingtem Verschleiß resultieren. Dafür wäre wichtig zu wissen: Alter, Laufleistung und Kaufpreis des Kfz

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Auto ist BJ 2005
KM 128.000 .
Preis 4000 €

Mängel nachbessern, hätte er mir die Mängel die jetzt vorliegen gesagt, hätte ich das Auto nicht gekauft.

Hätte er den Motor nicht vor Verkauf gewaschen, hätte ich ja gesehen das überall Öl ausläuft.

Das sehe ich schon als Täuschung an ?


-- Editiert von Sanimeister am 15.07.2018 09:35

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Diese oder Benziner? Sollte es ein Diesel sein, kan es der DPF sein, dass wäre dann zumindest schon mal kein Mangel (Die Sache mit dem Abgassymbol)

Zitat:
Hätte er den Motor nicht vor Verkauf gewaschen, hätte ich ja gesehen das überall Öl ausläuft.

Das sehe ich schon als Täuschung an ?
Das soll täuschen sein??? Dann frage ich dich jetzt einfach mal, kannst du mir einen gewerblichen Autohändler nennen, der ein KFZ vor einem Verkauf nicht optisch aufhübscht? Dazu gehört auch ne Motorwäsche, kostet keine 2 Euro, macht aber einen optischen Unterschied wie Tag und Nacht! Eine Motorwäsche an sich ist kein Beweis für eine arglistige Täuschung, bei privaten VKs und noch weniger bei gewerblichen VKs...

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Bei Autos in diesem Alter ist immer etwas zu reparieren. Etwas mängelfreies wirst du nicht finden. Daher sei doch froh, dass die Mängel direkt nach Kauf aufgetreten sind und der Händler nachbessern muss (Ausnahme: es handelt sich nachweislich um altersbedingten Verschleiß, die Nachweispflicht liegt beim Händler).
Also, falls noch nicht passiert, eine Liste mit Mängeln an den Händler übermitteln und eine verlängerte Frist zur Nachbesserung setzen. Reagiert der Händler nicht innerhalb der Frist oder verweigert er gar die Nachbesserung, kannst du den Rücktritt erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist kein Diesel somit kann es auch nicht der DPF sein.

Ich bin deswegen auch heute früh stehen geblieben.

Ein Freund von mir ist KFZ Meister, der Tippt auf einen defekten Zylinder was auch den Leistungsverlust erklären würde meinte er.

Zur Motorwäsche somit ist für den Käufer aber nicht zusehen ob der Motor Öl verliert oder nicht.
Das Händler das Auto aufbereiten ist mir klar. Ich war schon bei einigen Händlern die zwar das Auto gewaschen haben und zwar außen.
Und davon hat niemand den Motor gewaschen, macht man meistens wenn man was zu verbergen hat.


Und ja ich hatte den Händler letzte Woche 1mal angerufen ihm die Mängel mitgeteilt, Antwort ja ich kümmer mich drum.
passiert ist nichts.
1 Woche vergangen.

Dann forderte ich ihn schriftlich auf teilte ihm die Mängel mit. Setzte 1 Frist für 1 Woche. Diese läuft am Dienstag ab.
Gestern rief er mich an ich solle das Auto mal hinstellen er würde es sich dann ansehen.
die Gesetze Frist läuft aber dann 1 Tag später ab


-- Editiert von Sanimeister am 15.07.2018 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Setzte 1 Frist für 1 Woche. Diese läuft am Dienstag ab.
Diese Frist hättest du auch genau so gut deiner Katze oder sonst wem setzen können, denn sie ist schlichtweg NICHTIG! Du musst eine ordentliche Frist setzen und diese beträgt MINDESTENS 14 Tage, nicht weniger.
Da deine erstgesetzte Frist nichtig ist gibt es keine Frist...

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