Hundekauf - Absage kurz vor Abholung durch Verkäufer

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2020 06:41:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundekauf - Absage kurz vor Abholung durch Verkäufer

Guten Abend,

ich hätte einen konkreten Fall zu dem ich etwas Hilfe benötige. Zum Sachverhalt:

Ich bin im Begriff mir einen Rassehund (Windhund) zu kaufen. Ich war bereits vor Ort und habe den Hund in der Zuchtstätte ausgiebig besichtigt. (Einfache Fahrt ca. 400km) Hier hieß es mündlich der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten bis zum Tag der Übereignung.

Der Verkäufer hat mir nach dem Termin eine E-Mail zukommen lassen, in der mir explizit ein Hund zum Kauf zugeteilt wurde. ("Ich gebe Ihnen den Hund X")
Auf meine Anfrage, warum sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten wird, hieß es dass dies rein proforma wäre und sicher davon ausgegangen werden könne, dass der Vertrag zustande kommt. Zudem wurde mir ein vorformulierter Kaufvertrag gezeigt, rein zur Besichtigung.

Nun erhielt ich 3 Tage vor der Abholung einen Anruf, in dem der V mir mitteilte dass er sich für einen anderen Käufer entschieden hätte, mit der Begründung er hätte doch kein gutes Gefühl bei mir. Es liegen objektiv jedoch keine Gründe vor, welche gegen eine Hundehaltung innerhalb unserer Familie sprechen würden.

Das Problem hierbei ist, dass ich sicher mit dem Zustandekommen des Vertrages gerechnet habe und bereits alle Aufwendungen getätigt habe. Ebenso habe ich den anderen Züchtern abgesagt und somit keine Chance mehr in diesem Jahr einen geeigneten Welpen zu finden beziehungsweise einzugewöhnen. Zudem wusste der Verkäufer von unserer Situation und dass wir bei einer Zusage den anderen Züchtern absagen werden.

Nun zur eigentlichen Frage: Was kann man hier machen?

- ist bereits ein wirksamer Kaufvertrag nach 433 BGB zustande gekommen, da der Züchter uns eine Nachricht geschrieben hat, in der er uns den Hund zugeteilt hat, sodass ich die Herausgabe nach 433 I verlangen kann?

- Kann man evtl. einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) einfordern?

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.

MFG Markus





-- Editiert von MarkusB67 am 14.07.2018 21:20

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von MarkusB67):
Es liegen objektiv jedoch keine Gründe vor, welche gegen eine Hundehaltung innerhalb unserer Familie sprechen würden.

Scheint der Verkäufer anders zu sehen ...



Zitat (von MarkusB67):
ist bereits ein wirksamer Kaufvertrag nach 433 BGB zustande gekommen, da der Züchter uns eine Nachricht geschrieben hat, in der er uns den Hund zugeteilt hat,

Dazu müsste man mal die nachweisbare Kommunikation prüfen, insbesondere wie verbindlich die Zusagen / Zuteilung war.

Und natürlich auch den Wortlaut der Rücktrittsklausel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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