Hallo Freunde,
ich habe eine schnelle Frage zur freiwilligen Steuererklärung (privat für Angestellte). Ich bin selber Informatiker und arbeite ab und an abends von zu Hause aus bei meinen Kunden (Dienstleistung). Manche Sachen, wie z.B. Serverneustarts, etc. kann man bei einigen Kunden nur abends durchführen, wenn die Mitarbeiter nicht arbeiten.
Kann ich meine Internetkosten steuerlich geltend machen? Sprich ich würde im WISO Sparbuch nun eintragen, dass ich 600 Euro Internetkosten habe (50 Euro monatlich) und den pauschalen Satz nehmen (WISO geht auf 120 Euro pauschal runter).
Meint Ihr das ist so in Ordnung oder lieber diesen posten in den Werbungskosten weglassen? Ist meine 1. Erklärung und bin in dieser Thematik noch unwissend.
Vielen lieben Dank für die Antworten.
freiwillige Steuererklärung 2017
14. Juli 2018
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Frage vom 14. Juli 2018 | 20:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 15x hilfreich)
freiwillige Steuererklärung 2017
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#1
Antwort vom 15. Juli 2018 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Du kannst die Kosten angeben und solltest sie erläutern.
Im schlechtesten Fall werden die Kosten nicht anerkannt, aber selbst dann kann man überlegen, ob man Einspruch einlegt.
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