Persönliche Eignung als Ausbilder mit verstoß gegen BtMG

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495366-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönliche Eignung als Ausbilder mit verstoß gegen BtMG

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 2 Jahren den Fehler gemacht für einen Freund ein kleine Menge Cannabis aus Holland einzuführen. Dabei wurde ich erwischt und musste 200€ Strafe Zahlen und das verfahren wurde fallen gelassen. Ich nehme nun natürlich an das ich deshalb wegen einem BtMG Vergehen gelistet bin. Ich habe niemals vor der Polizei Konsum zugegeben und bin auch sonst nie auffällig geworden außer das ich einmal (mit ca 16 als gefährlich aussehender Grufti) wegen Gerüchten von der Polizei ein Verdächtiger vorgeladen wurde (da hat allerdings ein Anwalt mit geholfen und ich wurde wurde nichteinmal vernommen oder offiziell angezeigt)

Ich möchte aber gerne in Zukunft einen Ausbilderschein machen. Nun habe ich gesehen das ein Eintrag wegen BtMG Vergehen mich unter Umständen davon ausschließt.

Nun meine Frage:
Wann verjährt so ein vergehen? Kann ich nach der Verjährung Ausbilder werden oder bin ich für immer ein Kriminelles Subjekt und schlecht für Kinder? Muss ich die verjährung abwarten oder sogar bis es bei der Polizei gelöscht wird? Habe ich etwas wegen der Verdächtigung mit 16 zu befürchten?

Danke schonmal vorab und LG

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da das Verfahren eingestellt wurde, gab es auch nicht den befürchteten Eintrag nach § 25 JArbSchG. Alles gut...

1x Hilfreiche Antwort

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