Sozialstunden nicht angetreten...

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495348-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden nicht angetreten...

Hallo in die Runde, ich hab ne Frage
Mein Ex hat 100 Std bekommen weil er sich mit meinem Freund geprügelt hat.
Verhandlung war im April. Die Richterin hat gesagt wenn er ein neuen Job hat könne er den Arbeitsvertrag zum Gerichtshelfer bringen und seine Strafe würde in eine Geldstrafe umgewandelt. Nun so den es sind 3 Monate ins Land gezogen, und er hat ein neuen Job und musste dafür auch Probearbeiten, dies teilte er auch seinem Gerichtshelfer mit. Arbeitsvertrag mit Probearbeitstagen vermerkt liegt dem vor, jetzt kam gestern ein Brief vom Gericht neue Verhandlung gleich 5 Termine.
Kann er dagegen noch irgendwas tun? Das es nicht zur Verhandlung kommt? Indem er das dem Gericht erläutert? Vielen lieben dank schon einmal für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Willst du ernsthaft deinem Ex helfen, dass er keine Gerichtstermine hat, obwohl er deinen Freund geschlagen hat oder möchtest du deinem Freund ein erneutes Treffen mit deinem Ex vor Gericht ersparen?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ klar. 5Termine, Verhandlung, da wird nicht nur eine Prügelei verhandelt. Abgesehen frag ich mich, wieso er die Sozialstunden nicht vor Antritt des neuen Jobs abarbeiten konnte. Aber, das ist nicht Dein Problem, wenn der Ex sein Leben nicht organisiert bekommt.

Im übrigen ist das Gericht Herr des Verfahrens. Es bestimmt, wie terminiert wird, was zusammengelegt wird, was verhandelt wird und wer als Zeuge gelanden wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Mein Ex hat 100 Std bekommen weil er sich mit meinem Freund geprügelt hat.


Zunächst mal müsste man wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Stunden auferlegt worden sind. Da gibt es nämlich mind. 6 Möglichheiten (vielleicht habe ich auch noch 1 oder 2 vergessen) die ggf. unterschiedliche Folgen haben, wenn man die Stunden nicht macht.

Eine Ladung mit 5 Hauptverhandlungstagen hört sich grundsätzlich erst mal so an, als wenn es gar nicht um die nicht geleisteten Stunden geht, sondern um was ganz anderes (mal die Aktenzeichen der Strafsachen verglichen??)

Es ist aber -bei 1 oder 2 der o.g. Möglichkeiten- auch möglich, dass es tatsächlich um die Stunden geht. In dem Fall wird man um die Verhandlung nicht mehr herumkommen.

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