Zuschuss Arbeitsamt bei privater KRANKENVERSICHERUNG

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
ben114
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschuss Arbeitsamt bei privater KRANKENVERSICHERUNG

Guten Morgen, ich bin 57 Jahre und kann bei der Arbeitslosigkeit nicht in gesetzliche Kranken-Versicherung zurück. Ich habe eine Frage zum Schuss des Arbeitsamtes. Mein Brutto vor Arbeitslosigkeit beträgt 4.000 Euro. Kann mir jemand sagen, wie hoch der Zuschuss ist? Ich habe gehört 15,7 % davon. Aber doch nur 50 % davon, analog früherer Arbeitgeberbeteiligung, oder?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ben114
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Sehe ich das richtig, dass 15,7 % gezahlt werden? Das würde ja auch meinen bisherigen Arbeitnehmeranteil beinhalten!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ja. GKV-Versicherten wird ja dafür auch nichts vom Alg 1 abgezogen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ich fürchte hier besteht ein Missverständnis. Wenn der PKV-Beitrag höher als der Höchstzuschuss (ca. 550 Euro) ist, muss man durchaus selbst was tragen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das ist hier ja aber nicht der Fall - das Bemessungsentgelt liegt bei 4.000 Euro. 80 % davon machen 3.200 Euro = 106,67 Euro am Tag. Und 15,7 % davon machen 16,75 Euro am Tag - das liegt noch unter dem Höchstbetrag, der übernommen werden kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist hier ja aber nicht der Fall - das Bemessungsentgelt liegt bei 4.000 Euro. 80 % davon machen 3.200 Euro = 106,67 Euro am Tag. Und 15,7 % davon machen 16,75 Euro am Tag - das liegt noch unter dem Höchstbetrag, der übernommen werden kann.


Leider wissen wir die Höhe des PKV-Beitrags nicht. Daher kann immer noch gelten, dass selbst was gezahlt werden muss.

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