Unterschriftenfälschung - Auszahlung fremdes Konto - Lebensversicherung

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chilled123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschriftenfälschung - Auszahlung fremdes Konto - Lebensversicherung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ein wirklich ärgerliches Problem, dass sich wie folgt schildert.

2004 habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen, welche monatlich bis zum heutigen Datum und auch drüber hinaus bezahlt wird.

Meine Mutter brauchte Geld, hat meiner Versicherung ein Teilkündigungsschreiben über 4.000 EUR geschickt mit meiner Unterschrift, ohne dass ich irgendetwas wusste und hat die Auszahlung auf ihr Konto tätigen lassen, so dass ich ein halbes Jahr später aufmerksam darauf werde, da der Rückkaufswert gesunken ist.

In diesen 4.000 EUR sind jetzt nicht nur der Schaden, gleichzeitig hat bei einer Art Kündigung in der Lebensversicherung eine Verlustleistung stattgefunden (ich kenne gerade den Fachbegriff nicht für diese Summe), schlussendlich würde jetzt dort stehen wenn ich mich von der Versicherung befreie (wenn nichts verändert worden wäre) 10.500 EUR, jetzt sind es noch 3.600 EUR nachdem meine Mutter durch die Unterschriftfälschung die 4.000 EUR auf ihr Konto bekommen hat.

Meine Frage, macht es Sinn die eigene Mutter anzuzeigen bzgl. Dokomunten/Unterschriftenfälschung oder ähnlichem? Würde daraufhin mein alter Vertrag wieder gültig? Was für eine Strafe könnte meiner Mutter drohen?

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 12.07.2018 15:15

-- Thema wurde verschoben am 12.07.2018 15:15

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Was für eine Strafe könnte meiner Mutter drohen? Welche Vorstrafen hat denn Ihre Mutter?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Chilled123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Vorstrafen hat denn Ihre Mutter?

Bisher hat sie keine Vorstrafen

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es würde ihr eine höhere Geldstrafe, oder mit Pech eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung drohen. Ob die Versicherung wieder in den alten Stand zurückversetzt würde, ist keine Frage des Strafrechts. Ich kann es mir ehrlich gesagt schwer vorstellen, dass die Versicherung das einfach so machen würde. Wenn überhaupt müsste man wohl mit Anwalt und gegebenenfalls auch Gericht gegen die Versicherung vorgehen. Wie lange wissen Sie denn schon davon, dass ihre Mutter das Geld ausgezahlt bekommen hat?

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#4
 Von 
Chilled123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mir würde es auch schwer fallen meine Mutter anzuzeigen o.ä., über den Vorgang weiß ich seit dem 12.07.2018 (also gestern bescheid)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich kann es mir ehrlich gesagt schwer vorstellen, dass die Versicherung das einfach so machen würde.
Am Ende bliebe ihr aber nichts anderes übrig. Und da sie das auch weiß wäre es eigentlich klug von ihr, das ganze unbürokratisch zu lösen.

Zitat:
Meine Frage, macht es Sinn die eigene Mutter anzuzeigen bzgl. Dokomunten/Unterschriftenfälschung oder ähnlichem?
Lass das doch die Versicherung machen. Die muss sich aber dann auch überlegen ob nach einem Strafverfahren noch etwas für eine Rückzahlung der 4000 Euro übrig bleibt (ich weiß, so denken die nicht).
Wenn mir egal wäre was auf meine Mutter zukommt, dann würde ich jedenfalls einfach der Teilkündigung widersprechen.

Zitat:
mir würde es auch schwer fallen meine Mutter anzuzeigen o.ä.,
Tja, was soll man da raten, für eine Seite musst du dich halt entscheiden ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Warum nicht zivilrechtlich gegen die Mutter vorgehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum nicht zivilrechtlich gegen die Mutter vorgehen?


Diese Frage beantwortet sich wie folgt:

Zitat (von Chilled123):
Meine Mutter brauchte Geld


Ergo ist es der finanziell erfolgversprechendste Weg die Versicherung über den Vorgang zu informieren, der Teilkündigung zu widersprechen und die Versicherung alles weitere übernehmen zu lassen. Schließlich wurde primär die Versicherung betrogen.

Die Mutter aufwendig zivilrechtlich zu verklagen und hierfür Geld zu investieren welches man vermutlich - genau wie die 4000 Euro - niemals wieder sieht ist nicht ratsam.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Mahnbescheid ist doch nun wirklich keine große Sache, auch finanziell nicht. Und dann hat man einen Titel, es verjährt nichts schnell. Nur, durch die Strafanzeige bekommt man keinen Cent.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chilled123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte meiner Mutter eine Nacht Bedenkzeit gegeben, dass ganze privat zu lösen, ohne dass ich jetzt einen weiteren Verlust habe, die Versicherung ist damit nun wie sie jetzt leider verändert wurde, meine Mutter zahlt mir die fehlenden 4.000 EUR aus inkl. des fehlenden Beitragsfreibetrags, welcher ja auch mit ca. 3.000 EUR gesunken ist, so dass ich das Thema für mich damit - auch wenn ich das sehr ärgerlich finde, was und wie es gelaufen ist - bei Seite lege.

Vielen Dank für eure / ihre Hilfe und die ganzen Antworten.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Auch wenn sich mir nicht erschließt warum jemand erst 4000 Euro stiehlt und dann plötzlich kurzfristig 7000 Euro zurückzahlen kann - herzlichen Glückwunsch zur unbürokratischen Lösung!

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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