Es wurde im Möbelhaus ein Sofa gekauft (Abholmarkt in Hamburg, mit dem Transport musste eine Spedition beauftragt werden). Das Sofa wurde geliefert und unfallfrei in die Wohnung gebracht. In der Folgezeit fielen einige (viele) Verarbeitungsmängel auf und wurden reklamiert. Zunächst über Kontaktformular im Internet (mit Bestätigungsmails), nach ausbleibender Reaktion auch per Fax. Hierbei wurde der Händler in Verzug gesetzt - man werde vom Vertrag zurücktreten, wenn weiterhin keine Reaktion auf die Reklamation erfolge. Als Kontaktmöglichkeiten wurden dem Händler E-Mail, Telefon (AB), Post oder Fax angeboten.
Deutlich später kam ein Brief des Händlers, man habe telefonisch niemanden erreicht (trotz AB - dort gab es keine Nachrichten) und bitte um Rückruf. Dieser ergab zwei Möglichkeiten:
1. Preisnachlass von 10 % (mehr ginge nicht, weil die Mängel ja vom Hersteller zu verantworten seien und nicht vom Händler)
2. Nachbesserung bzw. falls nicht möglich Ersatz durch ein neues Sofa desselben Modells und derselben (Stoff)Qualität. Das natürlich alles verbunden mit mehrwöchigen Wartezeiten bzw. einer 10-wöchigen Lieferzeit.
Ein Rücktritt vom Vertrag käme nicht in Frage, da der Händler sich ja bemüht habe, den Käufer zu kontaktieren.
Zusätzliches Problem: Der Kauf ist schon eine Weile her und die Reklamationen erstrecken sich über einen langen Zeitraum, da der Käufer schwer erkrankt war und sich nicht darum kümmern konnte.
Es soll die Rücknahme des Sofas und mindestens die Erstattung des Kaufpreises erreicht werden, eigentlich auch die Erstattung der Transportkosten. Beratungshilfe wurde bewilligt, allerdings ist das Schreiben dazu verlorengegangen, das zuständige Amtsgericht Norderstedt müsste den Schein also nochmal ausdrucken.
Rücktritt vom Kaufvertrag für ein Sofa
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 16:31
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 12x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag für ein Sofa
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#1
Antwort vom 6. November 2018 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne bin ich Ihnen bei Ihrem Fall behilflich, allerdings hilft der Beratungshilfeschein hier nicht, da es Ihnen um eine Vertretung und nicht um eine reine Beratung geht.
Über die Kosten müssten wir also sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin - Mediatorin
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