Hallo Community,
Ich wurde im August 2016 zu 8 Monaten auf 2 Jahre Bewährung wegen Betrug in 4 Fällen verurteilt.
April 2017 habe ich eine Beleidigung begangen und da wurde meine Bewährung um 1 Jahr verlängert und eine Geldstrafe von 900€.
So doof wie ich war habe ich 5 Monate später habe ich eine schriftliche Beleidigung begangen (1200€ Strafe)und wurde vor kurzem zu eine Anhörung gebeten, die Richterin hat die Bewährung Wiederrufen jetzt bleibt mir die sofortige Beschwerde die ich auch eingereicht habe. Meine frage wäre wie meine Chancen stehen?
Und ich weiß das dass ziemlich dumm war also kann ich auf solche Aussagen verzichten.
Ich danke im Voraus.
Freundliche Grüße
Maik
-- Editiert von MaikHerrenberger am 03.07.2018 19:34
-- Editiert von MaikHerrenberger am 03.07.2018 19:35
Bewährungswiderruf sofortige Beschwerde
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Editiert
-- Editiert von MaikHerrenberger am 03.07.2018 20:09
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWie haben Sie denn die Beschwerde begründet? :
In Kurzform : Das ich es zu spät begriffen ha be was auf dem Spiel steht, es mir Wahnsinnig leid tut, ich ab August eine Ausbildung beginne. Und die bitte das Sie von einem Widerruf absehen.
Editiert
-- Editiert von MaikHerrenberger am 03.07.2018 20:07
...aber wenn er doch im August eine Ausbildung anfängt, hat er zumindest ein handfestes Argument, nicht eingebuchtet zu werden.
Die Kardinalfrage ist: WILLST Du eine Ausbildung beginnen - oder HAST DU BEREITS EINEN AUSBILDUNGSPLATZ...?!
Zitat...aber wenn er doch im August eine Ausbildung anfängt, hat er zumindest ein handfestes Argument, nicht eingebuchtet zu werden. :
Die Kardinalfrage ist: WILLST Du eine Ausbildung beginnen - oder HAST DU BEREITS EINEN AUSBILDUNGSPLATZ...?!
Ich beginne Ab August eine Ausbildung.
ZitatEs mag mit persönlich zwar nicht unbedingt sinnig erscheinen, Sie jetzt einzubuchten aber rein rechtlich ist Ihre Beschwerde absolut unbegründet :
.
Theoretisch muss die sofortige Beschwerde auch nicht begründet sein. Die frage ist wie meine Chancen stehen?
Zitat:Zitat...aber wenn er doch im August eine Ausbildung anfängt, hat er zumindest ein handfestes Argument, nicht eingebuchtet zu werden. :
Die Kardinalfrage ist: WILLST Du eine Ausbildung beginnen - oder HAST DU BEREITS EINEN AUSBILDUNGSPLATZ...?!
Ich beginne Ab August eine Ausbildung.
ok...das heisst Du könntest dem Gericht definitiv einen Ausbildungsvertrag vorweisen...?
@ cabel: es kann ja durchaus sein, dass er den Ausbildungsvertrag NACH der ursprünglichen Verhandlung aber VOR dem Bewährungswiderruf abgeschlossen hat
ok...das heisst Du könntest dem Gericht definitiv einen Ausbildungsvertrag vorweisen...?
Das kann ich
wann genau ist der Vertrag abgeschlossen worden...? ich hoffe mal VOR dem Widerruf??!
hmmm...scheinbar eher nicht...dann sähe es glaub ich in der Tat schlecht aus...!!
Zitat:Also wenn er sofort Beschwerde eingereicht hat, was nach meinen Verständnis der deutschen Sprache heißt, dass er es direkt nach der Verhandlung getan hat
Von welcher Verhandlung redet ihr eigentlich?
Nach Rechtskraft des letzten Urteils hat irgendwann die Staatsanwaltschaft den Widerruf der Bewährung bei Gericht beantragt. daraufhin gab es eine Anhörung bei Gericht, in der Regel erfolgt die schriftlich. Danach kommt dann, ebenfalls schriftlich, der Widerruf. Dagegen kann man dann sofortige Beschwerde einreichen. Das Rechtsmittel heißt einfach so, ansonsten hat das mit dem Begriff "sofort" relativ wenig zu tun, außer dass die Frist 1 eine Woche ist.
@Mike
Was die Chancen angeht, kommt es darauf an, was du bei der Anhörung gesagt oder geschrieben hast, und wie die Richterin den Widerruf begründet hat. Da wir das nicht wissen, kann man eigentlich nur sagen dass die Chancen aktuell 50 zu 50 stehen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.07.2018 05:01
Zitat:Zitat:Also wenn er sofort Beschwerde eingereicht hat, was nach meinen Verständnis der deutschen Sprache heißt, dass er es direkt nach der Verhandlung getan hat
Von welcher Verhandlung redet ihr eigentlich?
Nach Rechtskraft des letzten Urteils hat irgendwann die Staatsanwaltschaft den Widerruf der Bewährung bei Gericht beantragt. daraufhin gab es eine Anhörung bei Gericht, in der Regel erfolgt die schriftlich. Danach kommt dann, ebenfalls schriftlich, der Widerruf. Dagegen kann man dann sofortige Beschwerde einreichen. Das Rechtsmittel heißt einfach so, ansonsten hat das mit dem Begriff "sofort" relativ wenig zu tun, außer dass die Frist 1 eine Woche ist.
Was die Chancen angeht, kommt es darauf an, was du bei der Anhörung gesagt oder geschrieben hast, und wie die Richterin den Widerruf begründet hat. Da wir das nicht wissen, kann man eigentlich nur sagen dass die Chancen aktuell 50 zu 50 stehen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.07.2018 05:01
Danke Streetworker, Sie haben es genau richtig geschildert. Viele Grüße Maik
Bewährung wurde verlängert Landgericht hat dafür entschieden dass ich nicht ins Gefängnis muss also dass die Bewährung nicht widerrufen wird . Danke für die Antworten vor allem an Streetworker.
Glückwunsch
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