Angenommen ab November wurde einem Arbeitgeber ein PfÜB für die Lohnpfändung zugestellt.
Wie reagiert dann ein Arbeitgeber auf seinem Angestellten? Was sagt er ihm? Was darf er ihm sagen?
Darf er ihm den PfÜB zeigen? Der PfÜB enthielt noch weitere Drittschuldner.
Bei den weiteren Drittschuldnern stellte sich heraus, dass Pfändungen fruchtlos verliefen. Das Auflösen der Verträge, Versicherungen usw. fand ca. deckungsgleich mit der Zustellung des PfÜB an den Arbeitgeber statt. Fristen wurden mit einer Gebühr umgangen. Man hatte es eilig.
Es wird überlegt, ob und wie hier ein Fall der inkongruenten Deckung nachgewiesen werde kann für eine folgende Vorsatzanfechtung oglw.
Darf ein Arbeitgeber bei Lohnpfändung dem Angetellten/Schuldner den PfÜB zeigen?
25. Juni 2018
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Frage vom 25. Juni 2018 | 18:39
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Arbeitgeber bei Lohnpfändung dem Angetellten/Schuldner den PfÜB zeigen?
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#1
Antwort vom 26. Juni 2018 | 09:45
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Was sagt er ihm?
Dass es einen PfÜB gab und er nun verpflichtet ist, die pfändbaren Bezüge soweit zu separieren und an den Gläubiger auszukehren
Zitat:Darf er ihm den PfÜB zeigen?
Ich vermute mal du unterstellst insgesamt, dass durch das Zeigen des PfÜB der Schuldner einen Versatz in der Zustellung zu den übrigen Drittschuldnern nutzte, um Vermögen vor der Pfändung in Sicherheit zu bringen.
Ganz ehrlich? Ich würde zunächst einmal das ganze strafrechtlich verfolgen lassen. Nicht unbedingt beim Arbeitgeber, vielmehr beim Schuldner. Denn er wusste definitiv davon, das wird er nicht abstreiten können und somit dürfte die Vollstreckungsvereitelung aus meiner Sicht klar erfüllt sein.
Soweit ich mich mit der Anfechtung auskenne (bin da aber unsicher), muss man ein stückweit unterstellen bzw. beweisen, dass die anderen Drittschuldner von der Pfändung wussten. Konnten sie aber eigentlich nicht, wenn es da einen Versatz bei der Zustellung gab. Oder?
-- Editiert von mepeisen am 26.06.2018 09:46
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