Ankündigung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Ankündigung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten

Guten Morgen an alle,

ich wohne in einem Mietshaus mit etwa 90 Wohnungen - immer wieder werden bei Auszug Wohnungen saniert und modernisiert (Fußboden raus - neuer rein, Einbauküche raus - neue rein, Badkeramik und Fliessen raus - neue rein).

Meine Frage:

Müssen diese Arbeiten eigentlich vorher von der Hausverwaltung angekündigt werden und wenn ja, wie lange davor.
Wird dies nicht angekündigt und morgens beginnen wie aus heiterem Himmel Stemm- und Bohrarbeite sowie Gehämmer - was kann ich dagegen tun bzw. wie kann ich der Hausverwaltung gegenüber reagieren?

Danke für Hilfe

Grüße
toschm

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das hast du doch vor einigen Monaten schon einmal gehabt: https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Mietrecht-__f527136.html
Und Antworten hast du doch auch bekomme.

Da hatte das Haus zwar 135 Wohnungen, du bist also umgezogen, oder hat man die oberen Stockwerke entfernt?


Und was hat meine damalige Frage mit der jetzigen wegen "Ankündigung von Arbeiten" zu tun?
Das verstehe ich nicht so ganz

ja stimmt, 135 Wohnungen... habe falsch gerechnet

-- Editiert von toschm am 25.06.2018 09:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Geht es um die Ankündigung von Arbeiten in der eigenen Wohnung oder um die Ankündigung von Arbeiten in anderen Wohnungen.
Im letzteren Falle wegen des zu erwartenden Lärms ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Geht es um die Ankündigung von Arbeiten in der eigenen Wohnung oder um die Ankündigung von Arbeiten in anderen Wohnungen.
Im letzteren Falle wegen des zu erwartenden Lärms ?


Hallo Spezi-2,

es geht um die Ankündigung von Arbeiten in anderen Wohnungen - also nicht in meiner eigenen.

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Und was hat meine damalige Frage mit der jetzigen wegen "Ankündigung von Arbeiten" zu tun?
Das verstehe ich nicht so ganz

Nur zur Erinnerung. Letztens ging es bei deiner Anfrage um das selbe Thema, schon vergessen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von toschm):
Und was hat meine damalige Frage mit der jetzigen wegen "Ankündigung von Arbeiten" zu tun?
Das verstehe ich nicht so ganz

Nur zur Erinnerung. Letztens ging es bei deiner Anfrage um das selbe Thema, schon vergessen?


Das war aber nicht meine Frage hier - deswegen unpassende Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die Nachtruhe gemäß TA-Lärm geht von 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
Ab dann kann die Kreissäge erstmal kreisen und der Hammer hämmern - auch ohne Ankündigung.



Mietminderungen sind möglich, wenn man durch die Sanierungen über Gebühr über einen längeren Zeitraum belastet wird.
Da man ja sicherlich ein detailliertes Lärmprotokoll hat, sollte man das mal prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Nachtruhe gemäß TA-Lärm geht von 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
Ab dann kann die Kreissäge erstmal kreisen und der Hammer hämmern - auch ohne Ankündigung.

Mietminderungen sind möglich, wenn man durch die Sanierungen über Gebühr über einen längeren Zeitraum belastet wird.
Da man ja sicherlich ein detailliertes Lärmprotokoll hat, sollte man das mal prüfen.


Hallo Harry van Sell,

danke für die Antwort.
Ja, ein Lärmprotokoll führe ich schon seit Oktober 2017.

Ok, dann weiß ich auch bescheid, dass ohne Ankündigung gehämmert werden darf.

Dankeschön für die Auskunft

Grüße
Tobias

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