Kürzung der Kaution bei vorzeitigem Auszug

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
MichaelW.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung der Kaution bei vorzeitigem Auszug

Hey zusammen.

Im Januar habe ich nach Trennung eine Wohnung gemietet, mindestens Mietdauer für ein Jahr.

Wie das Leben es aber so will bin ich wieder mit meiner Familie zusammen. Mit dem Vermieter habe ich schriftlich vereinbart dass ich einen Nachmieter suchen kann. Den habe ich nun auch gefunden.

Die Wohnungsübergabe war heute. Verwundert war ich dass man mir die in Bar gezahlte Kaution in Höhe von 620 Eur erst in zwei Monaten (Verwaltungsaufwand) zahlen möchte.. zudem 150 Eur Kaution wegen vorzeitigem Auszug abziehen möchte.

Meine Frage: Ist das zulässig? Ich habe Schriftlich vom Vermieter die Zusage mir einen Nachmieter zu suchen.

Dachte immer eine Kaution sei für Mietschaden gedacht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gegen den Umstand, dass Du die Kaution erst in 2 Monaten erhältst, kann Du nicht wirklich etwas machen. Einen Verwaltungskostenaufwand von 150€ darf der Vermieter allerdings nicht berechnen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Einen Verwaltungskostenaufwand von 150€ darf der Vermieter allerdings nicht berechnen.


Es sei denn, man hat einen solchen vereinbart, was eigentlich üblich ist.

0x Hilfreiche Antwort

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