Guten Tag,
unser Vater musste in ein Pflegeheim ziehen, seine Rente reicht nicht aus, um die Kosten zu decken.
Er bzw. wir verfügen über ein (kleines) Grundstück mit Bungalow (kein Kleingarten): unser Vater dabei über die Hälfte + 1/3 sowie mein Bruder und ich jeweils über 1/3 der Hälfte.
Wie müssen wir uns einigen, wenn wir nun unterschiedliche Ansichten darüber haben, wie die fehlenden Pflegekosten zu decken sind?
Kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne Einwilligung der anderen verkaufen oder vermieten/verpachten?
Ein Szenario: Mein Vater denkt an einen Verkauf und anschließend (nach Verbrauch des Erlöses) daran, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Mein Bruder und ich wollen das Grundstück langfristig erhalten und denken daran, es zu verpachten oder zu vermieten, und so die Pflegekosten vollständig zu decken.
Danke für Aufklärung.
-- Editiert von Moderator am 24.06.2018 16:46
-- Thema wurde verschoben am 24.06.2018 16:46
Verfahren mit Eigentum für Pflegekosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vermieten oder verpachten geht nur wenn man sich einig ist.
Verkauf geht mittels Teilungsversteigerung auch ohne die Zustimmung der anderen.
Vielen Dank.
Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein? Ich ahbe gelesen: "Bei besonders wichtigen Entscheidungen müssen sich alle Erben einig sein, wenn zum Beispiel aus dem Nachlass etwas verkauft werden soll. Schert ein Erbe aus, ist die Erbengemeinschaft nicht mehr handlungsfähig."
Hmmm?
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Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein? Nö - die erwähnte Teilungsversteigerung setzt ja exakt das Gegenteil voraus. Erben, die sich einig sind, brauchen natürlich keine Teilungsversteigerung - finanziell ist das nämlich die schlechteste Variante.
Zitat:Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein?
Bei einem Verkauf müssen sich alle einig sein. Eine Teilungsversteigerung ist kein Verkauf.
Eine Teilungsversteigerung ist kein Verkauf. Aber weg ist das Grundstück dann trotzdem...
Vielen Dank! Das ist dann schon mal klar.
Vor allem, dass wir am besten irgendwie vorbeugen müssen. Wie können mein Bruder und ich da am besten vorbeugen? Mein Vater möchte uns das Grundstück seit jeher weitergeben. Es ist aber möglich, dass nahe bei ihm wohnende Onkel und Tante (seine Geschwister) aufgrund eigener Interessen so lange auf ihn einwirken, bis er (Zustand nicht soo stabil, Pflegestufe II) der Meinung ist, er will es verkaufen. Wie können wir dem jetzt, da er noch in relativ guter Verfassung ist, vorbeugen?
ZitatWie können wir dem jetzt, da er noch in relativ guter Verfassung ist, vorbeugen? :
In dem man es zum marktüblichen Preis erwirbt.
Und wenn dazu das nötige Kleingeld fehlt?
Wäre hier ein Erbvertrag angezeigt? Welche Nachteile ergeben sich dabei?
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