Verfahren mit Eigentum für Pflegekosten

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Verfahren mit Eigentum für Pflegekosten

Guten Tag,

unser Vater musste in ein Pflegeheim ziehen, seine Rente reicht nicht aus, um die Kosten zu decken.

Er bzw. wir verfügen über ein (kleines) Grundstück mit Bungalow (kein Kleingarten): unser Vater dabei über die Hälfte + 1/3 sowie mein Bruder und ich jeweils über 1/3 der Hälfte.

Wie müssen wir uns einigen, wenn wir nun unterschiedliche Ansichten darüber haben, wie die fehlenden Pflegekosten zu decken sind?

Kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft ohne Einwilligung der anderen verkaufen oder vermieten/verpachten?

Ein Szenario: Mein Vater denkt an einen Verkauf und anschließend (nach Verbrauch des Erlöses) daran, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Mein Bruder und ich wollen das Grundstück langfristig erhalten und denken daran, es zu verpachten oder zu vermieten, und so die Pflegekosten vollständig zu decken.

Danke für Aufklärung.



-- Editiert von Moderator am 24.06.2018 16:46

-- Thema wurde verschoben am 24.06.2018 16:46

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Vermieten oder verpachten geht nur wenn man sich einig ist.

Verkauf geht mittels Teilungsversteigerung auch ohne die Zustimmung der anderen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank.

Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein? Ich ahbe gelesen: "Bei besonders wichtigen Entscheidungen müssen sich alle Erben einig sein, wenn zum Beispiel aus dem Nachlass etwas verkauft werden soll. Schert ein Erbe aus, ist die Erbengemeinschaft nicht mehr handlungsfähig."

Hmmm?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein? Nö - die erwähnte Teilungsversteigerung setzt ja exakt das Gegenteil voraus. Erben, die sich einig sind, brauchen natürlich keine Teilungsversteigerung - finanziell ist das nämlich die schlechteste Variante.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Aber müssen sich nicht alle Erben gerade auch bei einem Verkauf einig sein?

Bei einem Verkauf müssen sich alle einig sein. Eine Teilungsversteigerung ist kein Verkauf.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Eine Teilungsversteigerung ist kein Verkauf. Aber weg ist das Grundstück dann trotzdem...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank! Das ist dann schon mal klar.

Vor allem, dass wir am besten irgendwie vorbeugen müssen. Wie können mein Bruder und ich da am besten vorbeugen? Mein Vater möchte uns das Grundstück seit jeher weitergeben. Es ist aber möglich, dass nahe bei ihm wohnende Onkel und Tante (seine Geschwister) aufgrund eigener Interessen so lange auf ihn einwirken, bis er (Zustand nicht soo stabil, Pflegestufe II) der Meinung ist, er will es verkaufen. Wie können wir dem jetzt, da er noch in relativ guter Verfassung ist, vorbeugen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von bigu):
Wie können wir dem jetzt, da er noch in relativ guter Verfassung ist, vorbeugen?

In dem man es zum marktüblichen Preis erwirbt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Und wenn dazu das nötige Kleingeld fehlt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Wäre hier ein Erbvertrag angezeigt? Welche Nachteile ergeben sich dabei?

1x Hilfreiche Antwort

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