PVZ Mahnung nach Zeitungsabo

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.05.2020 15:53:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
PVZ Mahnung nach Zeitungsabo

Ich habe im vergangenen Jahr (09.05.17) ein Zeitungsabonnement (Zeitschrift DAMALS) bei der Exclusiv Marketing GmbH abgeschlossen. Diese wies mich gleich darauf hin, dass die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG mit der Betreuung des Abonnements beauftragt wurde. Die Konditionen waren 12 Hefte zu je 6,90€, die ich gleich komplett bezahlt hatte. Das Abo habe ich bereits Anfang des Jahres gekündigt, doch nun kam am 29. Mai eine Zahlungserinnerung in der ich aufgefordert wurde 21,05€ innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Die Summe setzt sich aus 6,90€ "Bezugsgebühr Hefte", 3,00€ "Preisänderung", 2,50€ "Mahngebühr" und 8,65€ "Bankgebühr" zusammen. Ich konnte mir nicht erklären für was ich nun noch nachträglich bezahlen sollte, mir ist nur aufgefallen das ich ein Heft mehr als sonst erhalten hatte. Ich rief unverzüglich bei der PVZ an und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Verlag die Konditionen geändert hätte und es nun pro Jahr 2 Sonderhefte gibt (Preis auf dem Heft 9,60€). Auf diesen Umstand wurde ich jedoch nicht hingewiesen und so widersprach ich schriftlich (versendet mit Rücksendeschein). Ich verwies unter anderem darauf, dass ich rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung anfechte, da ich erst nachträglich auf die Erhöhung der Kosten hingewiesen wurde. Am 12. Juni folgte eine Mahnung, in der jedoch die gleichen Informationen wie im ersten Brief standen, ohne das auf meinen Widerspruch eingegangen wurde. Heute erhielt ich eine letzte außergerichtliche Mahnung von einem Herr Dr. Stefan Geys-Lehmann aus Leipzig, der eine Gesamtsumme von 75,07€ von mir verlangt. Wenn ich mich weigere die Summe zu zahlen, will man der PVZ nahelegen, ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen mich einzuleiten. Habt ihr eventuell einen Rat für mich, wie ich weiterhin am Besten vorgehe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Aris55):
Das Abo habe ich bereits Anfang des Jahres gekündigt,

Den Zugang der Kündigung kann man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12302.05.2020 15:53:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Aris55):
Das Abo habe ich bereits Anfang des Jahres gekündigt,

Den Zugang der Kündigung kann man wie genau beweisen?


Die Dame am Telefon hat mir bestätigt, dass die Kündigung eingegangen ist und vermerkt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das Telefongespräch kannst du wie beweisen?

Es geht ja nicht drum, dass wir dir nicht glauben. Nur wenn am Ende der Anbieter einfach lügen würde, sollte es vors Gericht gehen, was machst du dann?

Das Problem ist nun: Was exakt hast du denen geschrieben? Hast du da deine ursprüngliche Mahnung von Anfang des Jahres erwähnt?

Davon abgesehen sind irgendwelche versteckten Preiserhöhungen unzulässig und ich würde auch sagen, dass du da ein Sonderkündigungsrecht hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Aris55):
Die Dame am Telefon

Ist kein Beweis.


Lag dem Anwaltsschreiben eine Vollmacht im Original bei?



Zitat (von Aris55):
Auf diesen Umstand wurde ich jedoch nicht hingewiesen und so widersprach ich schriftlich (versendet mit Rücksendeschein). Ich verwies unter anderem darauf, dass ich rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung anfechte, da ich erst nachträglich auf die Erhöhung der Kosten hingewiesen wurde.

Korrekt.

Ich würde das dem Anwalt mitteilen.
Vorher würde ich noch Strafanzeige gegen den GF der PVZ und gegen den Anwalt erstatten, wegen Verdacht des Betruges. Und die Bestätigung daüber dann dem Schreiben an den Anwalt beifügen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.05.2020 15:53:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Telefongespräch kannst du wie beweisen?

Es geht ja nicht drum, dass wir dir nicht glauben. Nur wenn am Ende der Anbieter einfach lügen würde, sollte es vors Gericht gehen, was machst du dann?

Das Problem ist nun: Was exakt hast du denen geschrieben? Hast du da deine ursprüngliche Mahnung von Anfang des Jahres erwähnt?

Davon abgesehen sind irgendwelche versteckten Preiserhöhungen unzulässig und ich würde auch sagen, dass du da ein Sonderkündigungsrecht hast.


Das kann ich leider nicht beweisen.

Ich habe denen folgendes geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir am 29. Mai eine Zahlungserinnerung in Höhe von 21,05€ zukommen lassen. Diese ist unberechtigt, ich werde sie nicht bezahlen. Ich bestreite, dass ich vorab auf eine Erhöhung der Anzahl der Hefte und den damit erhöhten Kosten hingewiesen wurde. Dies geschah erst am 31.05.18 als ich telefonisch Kontakt zur PVZ aufnahm.

Hiermit fechte ich rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung an.

Ich bitte Sie um Stornierung Ihrer Forderungen. Bitte geben Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Bestätigung, dass Sie keine weiteren Forderungen mehr an mich stellen.


Du erwähnst eine Mahnung am Anfang des Jahres, doch da gab es keine. Das Abonnement an sich ist jetzt auch ausgelaufen, da gab es keine Probleme. Die Problematik dreht sich darum, dass mir ein Sonderheft zugestellt wurde.

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#6
 Von 
guest-12302.05.2020 15:53:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Lag dem Anwaltsschreiben eine Vollmacht im Original bei?


Nein, es heißt zu Beginn lediglich
Zitat:
Auf uns lautende Vollmacht liegt vor. [...] Dennoch haben Sie die bisher angefallenen Abonnementgebühren [...] trotz Zahlungserinnerung und Mahnung unserer Mandantin bis heute nicht bezahlt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde dann dem Anwalt jetzt erst mal schreiben, das ich das Schreiben mangels Vorlage der Originalvollmacht zurückweise.



Zitat (von Aris55):
Ich habe denen folgendes geschrieben:

Hört sich sich mal gut an und dürfte dann auch als außerordentliche Kündigung durchgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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