Problem mit PayPal; Rechtliche Vorraussetzungen für Inkasso

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.08.2018 08:56:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit PayPal; Rechtliche Vorraussetzungen für Inkasso

Hallo,
ich hoffe, ich habe ich habe die richtige Rubrik gewählt. Wenn nicht, bitte ich um entsprechende Verschiebung.

Ich habe folgendes Problem: Vor einiger Zeit hat PayPal mir meinen Account ohne Erklärung und für immer, wie sie sagen, gesperrt. Nun gab es aber einige Probleme und teilweise auch Rücksendungen, wobei ich immer nur Käufer war. Käuferschutz-Anträge werden von PayPal nicht mehr akzeptiert, da mein Konto ja gesperrt/dauerhaft eingeschränkt ist.

Daher habe ich diese Beträge per Lastschrift-Wiederspruch auf meinem Giro-Konto wieder zurückgeholt. Das hat PayPal natürlich gemerkt.

Die rufen (vermutlich) deshalb jetzt jeden Tag 2-3 Mal an, ich war nur einmal rangegangen und hatte gesagt, dass ich momentan keine Zeit für ein Telefonat habe. Die Anrufe sind mir eigentlich auch egal, das stört mich nicht.

Einige E-Mails habe ich auch erhalten. In der letzten E-Mail steht:

Ihr PayPal-Konto ist seit XX oder mehr Tagen im Minus.

Der negative Kontostand beträgt XX.XX €.

Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.

Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.
"

Dass die mein Konto einschränken, ist mir egal, das ist ja bereits eingeschränkt.

Nun meine Fragen:
Können die überhaupt ein Inkassounternehmen beauftragen, bevor ich überhaupt eine Mahnung per Brief erhalten haben? Kann das einfach per E-Mail, noch nicht mal als ordentliche Rechnung, passieren?

Das Inkassounternehmen würde mir ja dann sicher einige Zahlungsaufforderungen senden. Was passiert, wenn ich dem nicht nachkomme? Gehen die dann – erfahrungsgemäß – weiter, oder eher nicht?

Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen? Sind das seitens PayPal nur leere Drohungen oder werden die da wirklich aktiv?

Es handelt sich übrigens insgesamt um etwas unter 1.000 €.

Danke für euren Rat,
KlärungRechtlicherFragen.

-- Editiert von KlärungRechtlicherFragen am 23.06.2018 13:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Können die überhaupt ein Inkassounternehmen beauftragen, bevor ich überhaupt eine Mahnung per Brief erhalten haben?

Klar. Mahnungen können auch durch Furzen ausgesprochen werden, wenn klar ist, dass du A) es gerochen hast und B) es als Mahnung interpretieren durftest.

Will sagen: EMails reichen völlig als Mahnung. Es muss kein Brief sein. Davon abgesehen, dass du bei Rücklastschriften sowieso schon in Verzug bist.

Zitat:
Kann das einfach per E-Mail, noch nicht mal als ordentliche Rechnung, passieren?

Ja.

Zitat:
Gehen die dann – erfahrungsgemäß – weiter, oder eher nicht?

Bei kuriosen und falschen Käuferschutzanträgen normalerweise maximal bis zum gerichtlichen Mahnbescheid. Widerspricht man dem, passiert normalerweise nicht mehr viel. Paypal klagt schon ab und zu, aber nur, wenn sie sich der Sache wirklich sicher sind.

Zitat:
Es handelt sich übrigens insgesamt um etwas unter 1.000 €.

Völlig egal, ob es 100k € sind oder nur 1k oder weniger.

Wenn du in der Sache korrekt gehandelt hast, also die Sache beispielsweise wirklich mangehaft war oder nicht versendet wurde o.ä., kann sich Paypal darüber nicht hinweg setzen. Die können (auch wenn sie so tun) nicht gottähnlich ihre eigenen Gesetze machen. Die Einschränkungen, die vermutlich wegen zu vieler Käuferschutzanträge gestellt wurde, macht vielleicht Sinn. Um missbrauch zu verhindern. Wenn du aber stets korrekt und regulär gehandelt hast, ist das PayPals Problem und nicht deines.
Ich werte das übrigens gedanklich so, als sei Paypal eine Bank (die sie faktisch sind). Damit wären sie an SEPA gebunden und müssen ohne eigene Bewertung bei einem Widerspruch die Zahlung zurückbuchen. Ob sie wollen oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12330.08.2018 08:56:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du in der Sache korrekt gehandelt hast, also die Sache beispielsweise wirklich mangehaft war oder nicht versendet wurde o.ä., kann sich Paypal darüber nicht hinweg setzen. Die können (auch wenn sie so tun) nicht gottähnlich ihre eigenen Gesetze machen. Die Einschränkungen, die vermutlich wegen zu vieler Käuferschutzanträge gestellt wurde, macht vielleicht Sinn. Um missbrauch zu verhindern. Wenn du aber stets korrekt und regulär gehandelt hast, ist das PayPals Problem und nicht deines.
Ich werte das übrigens gedanklich so, als sei Paypal eine Bank (die sie faktisch sind). Damit wären sie an SEPA gebunden und müssen ohne eigene Bewertung bei einem Widerspruch die Zahlung zurückbuchen. Ob sie wollen oder nicht.


Danke für deine Antwort. Die Käuferschutz-Anträge sind natürlich berechtigt. Es geht (auch) um einen Händler, der Ware versendet hat, obwohl ich ihn direkt nach Kaufabschluss per E-Mail und über PayPal um Stornierung bat. Er hat die Ware trotzdem versendet, was ja nicht so schlimm ist. Ich habe dann die Annahme verweigert und ihn per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen muss, was ja eigentlich schon durch die Bitte um Stornierung gegeben sein sollte. Ein Erstattung wurde nicht veranlasst, PayPal hat zu meinen Ungunsten entschieden.

Meine Frage nun: Sollte ich PayPal mitteilen, dass ich die Lastschriften habe zurückgehen lassen, da die Zahlungen unrechtmäßig waren? Oder, sollte ich schweigen und einem eventuellen Mahnbescheid einfach widersprechen? Was hältst du für sinnvoller bzw. zielführender, damit PayPal von der Sache einfach ablässt?

-- Editiert von KlärungRechtlicherFragen am 25.06.2018 09:08

-- Editiert von KlärungRechtlicherFragen am 25.06.2018 09:09

-- Editiert von KlärungRechtlicherFragen am 25.06.2018 09:09

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ein Erstattung wurde nicht veranlasst, PayPal hat zu meinen Ungunsten entschieden.

Dann hat Paypal Unsinn entschieden. Widerruf ist Widerruf.

Zitat:
Sollte ich PayPal mitteilen, dass ich die Lastschriften habe zurückgehen lassen, da die Zahlungen unrechtmäßig waren?

Kann man machen. Muss man nicht. Ich empfehle immer, exakt ein einziges mal überdeutlich seinen Standpunkt klar zu machen. Beugt auch einem eventuellen Schufa-Eintrag vor. Ist das geschehen, kann man den Mahnbescheid abzuwarten.

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