Hallo,
nach meinem Verständnis ist der Stichtag zur Wertermittlung für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB
). Würde das bedeuten, dass wenn einer der Ehepartner zuvor einen signifikanten Zugewinn gemacht hat (z.B. Sonderbonus des Arbeitgebers) und diesen vor dem besagten Stichtag an ein anderes Familienmitglied überträgt (z.B. als Schenkung), dieser Vermögenswert der Zugewinnermittlung entzogen werden kann?
Scheidung - Zugewinnausgleich - Wertermittlung
22. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2018 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Zugewinnausgleich - Wertermittlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 22:55
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Ludo,
man wird sich auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt ansehen, um dem Thema " Entreicherung" zu begegnen.
edy
Und jetzt?
Schon
266.625
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten