Scheidung - Zugewinnausgleich - Wertermittlung

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ludo006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Zugewinnausgleich - Wertermittlung

Hallo,

nach meinem Verständnis ist der Stichtag zur Wertermittlung für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB ). Würde das bedeuten, dass wenn einer der Ehepartner zuvor einen signifikanten Zugewinn gemacht hat (z.B. Sonderbonus des Arbeitgebers) und diesen vor dem besagten Stichtag an ein anderes Familienmitglied überträgt (z.B. als Schenkung), dieser Vermögenswert der Zugewinnermittlung entzogen werden kann?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ludo,

man wird sich auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt ansehen, um dem Thema " Entreicherung" zu begegnen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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