Umgangsrecht Kindsvater

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herzi1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Kindsvater

Hallo ,
Kurz zu unserer Situation : Ich habe neu geheiratet und meln Ehemann und ich leben mit meinen Töchtern , acht Jahre und drei Jahre zusammen .
Von dem Vaters Anwalt meiner kleinen Tochter , kam gestern ein nettes schreiben , das nix dagegen spricht das der kindsvater das halbe Sorgerecht hat und ich diesem zustimmen soll , sonst geht es vor Gericht . Desweiteren möchte er unsere Tochter 14 tägig von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 16 Uhr zu sich nehmen .
Nun aber zu unserer Geschichte :
Seitdem unsere Tochter auf der Welt ist , habe ich ihn nie einen Strich durch die Rechnung gemacht , er konnte unsere Tochter immer besuchen , bei uns übernachten um die Abläufe kennenzulernen . Entweder er war zu besuchsterminen nicht erreichbar oder kam bis zu zwei Stunden von der gesagten Zeit zu spät .
Wenn er dann hier war hat sie viel geweint , er durfte sie nicht anziehen und sie hat bitterlich geweint als ich dann mal einkaufen wollte, sie wollte nicht das Mama geht.
Desweiteren schläft er öfters während den Besuchszeiten auf der Couch ein , weil er so müde ist das mein Ehemann und ich uns natürlich weiter um das Kind kümmern .
Er hatte sie mit zum Weihnachtsmarkt / Spielplatz , ich habe gesagt wir haben noch etwas vor bitte bringe sie um 15 Uhr wieder . Und er kam nicht , nicht auf dem Handy zu erreichen . Und er kam immer noch nicht , mein Ehemann ist ihm dann suchen gefahren , sein Akku wäre leer gewesen und er hätte keine Uhr dabei gehabt .
Desweiteren hat er eine Anzeige erhalten , weil er sich vor den Kindern An den penis und mir in die Brust gefasst hat .
Er lebt in einer WG zusammen mit einem anderen Mann , er hat keine Möglichkeit ein Bett für die kleine einen Schrank ect hinzustellen , außer in einer Art küchenzimmer was ans Bad grenzt .
Die besuchstermine wurden immer nur eingehalten weil ich angerufen habe , oder geschrieben habe wann er denn nun mal zu seiner Tochter kommt , es kam nie von ihm alleine etwas .
Sein Anwalt schreibt , das es ihm gesetzlich zusteht das Kind außerhalb der Räumlichkeiten hier mitnimmt , auch wenn sie sich dagegen wehrt .
Ich habe solche Angst , das er damit durchkommt .
Vielleicht ist hier jemand der mir helfen und sagen kann wie meine Chancen bei solchen Ausgangspunkte stehen .
Vielen Dank .

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

glaubst du das Kind ist beim Umgang mit dem leiblichen Vater gefährdet?

Sorgerecht bedeutet nur ein paar Entscheidungen, wie z.B. Wahl der Religion, Schulart,evtl. Operationen

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herzi1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke es ist schon gefährdet wenn der kindsvater einschläft und meine achtjährige Tochter sich um ihre dreijährige Schwester kümmern muss wenn er so tief schläft .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Herzi1986):
Ich denke es ist schon gefährdet wenn der kindsvater einschläft und meine achtjährige Tochter sich um ihre dreijährige Schwester kümmern muss wenn er so tief schläft .


Ich denke das ist sehr "dünn".

Vielleicht mal mit dem Vater reden.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Das hat doch mit dem Sorgerecht gar nichts zu tun. Erklär uns doch mal bitte, was Einschlfafen auf dem Sofa mit einer Unterschrift für die weiterführende Schule zu tun hat.

Dann sehen wir hier weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Herzi1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Beispiel war für das umgangsrecht genannt , mehr nicht es ging in diesem Beispiel nicht um das Sorgerecht sondern um das umgangsrecht aber anstatt vernünftige antworten schießt man hier ja leider gegen alles und jeden und ist pro Vater , habe ich leider des Öfteren gelesen und ich hoffe das kein Gericht der Welt Übernachtungsumgang zulässt , wenn diese oben genannten Punkte stattgefunden haben , er soll erstmal so einen geregelten Umgang ausüben .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Von der Ankündigung zum Gericht zu gehen, brauchen Sie eich nicht einschüchtern zu lassen. Ein Familiengericht ist nichts Schlimmes.

Da der Kindsvater für diese einfache Bitte einen Anwalt beauftragt, solltet ihr euch auch um einen Anwalt (Familienrecht) kümmern. Erst dann sprecht ihr wieder auf Augenhöhe miteinander.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.253 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen