Gerichtlicher Mahnbescheid inkl. Inkassogebühren ohne je einen Brief bekommen zu haben

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Homer Simpson 22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid inkl. Inkassogebühren ohne je einen Brief bekommen zu haben

Meine Freundin hat im Oktober 2015 Lebensmittel (Fondant) für einen Kuchen zur Taufe bestellt. (Wert 27,13 €) Artikel kam trotz zeitiger Bestellung (3 Wochen vor der Taufe) nicht rechtzeitig an (geworben wird mit versandfertig in 3-5 Tagen) und ging dementsprechend zurück, womit die Sache für meine Freundin erledigt war. (Sie meinte zu mir, dass sie das alles telefonisch mit dem Kundenservice der Firma geklärt hatte). Es folgte daraufhin weder eine Zahlungsaufforderung, noch ein Inkassoschreiben noch sonst etwas. 2,5 Jahre später kam plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid (an die Adresse ihrer Eltern) mit Gerichtskosten und Inkassogebühren, welche aus der ursprünglichen Forderung von 27€ nun knapp 250€ machen. Ist das zulässig?
PS: Meine Freundin ist im Juni 2017 umgezogen, allerdings hatten Gläubiger und Inkasso bis zu ihrem Umzug 1,5 Jahre Zeit sie zu erreichen, während dieser Zeit hat sie keinerlei Post diesbezüglich erhalten. Gerichtskosten von über 100€ wären schließlich nicht entstanden, wenn sie ein Inkassoschreiben erhalten hätte, und Inkassogebühren von ca 85€ wären nicht entstanden wenn der Gläubiger sich mal gemeldet hätte, sollte mit dem Rückversand etwas nicht in Ordnung gewesen sein... Ist eine Forderung von knapp 250€ rechtens? Muss sie Gebühren wie Inkasso zahlen, wenn sie nie ein Inkassoschreiben bekommen hat? Wieso kommt solch ein Gerichtsbescheid an die Adresse ihrer Eltern, wenn sie dort schon seit über 6 Jahren nicht mehr gemeldet ist?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das zulässig?

Nö.

Selbst wenn wir mal annehmen, deine Freundin sei umgezogen. Dann hätten wir 27€. Sagen wir 2 bis 3 € für Mahnkosten usw. (mal egal, ob die ankamen). 10€ für Adressermittlung. 70,20€ für Inkassokosten (nicht dass die durchsetzbar wären...) und 25€ für den Mahnbescheid, sowie 32€ Gerichtskosten.

Unterm Strich sind das also maximal 167,20€. Also deutlich weniger...

Mal ein paar Fragen:
1. Wie genau setzt sich denn der Gebührenwirrwarr zusammen?
2. Gab es einen Postnachsendeauftrag?
3. Gab es damals eine klare Terminsetzung für den Kuchen? Und kann sie das ggf. noch nachweisen? Also schriftliche Auftragsbestätigung usw.? Auch die Reklamation ist noch nachweisbar?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Widerspruch ankreuzen und per Einschreiben zurück zum Gericht schicken. Um den Rest kann man sich später kümmern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Und unbedingt die im Mahnbescheid gesetzte Frist für den Widerspruch beachten!

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#4
 Von 
Homer Simpson 22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Widerspruch kann man irgendwie ganz oder teilweise widersprechen. Ist es egal was man da ankreuzt hauptsache man widerspricht dem erstmal?

Wie sich die Kosten im einzelnen zusammensetzen muss ich sie mal fragen. Vielen Dank auf jedenfall für die schnellen Antworten.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich ist es nicht ganz egal.

Deswegen auch meine Fragen. Wenn es einen verbindlichen Liefertermin gab, dann war das so. Es gibt ähnliche Urteile bei Blumenlieferungen zu festen usw. Wenn die (verschuldet vom Lieferanten) zu spät geliefert werden, nützen sie keinem mehr was und man hat dann auch keinen Anspruch auf Bezahlung.

Diesem Ansatz folgend würde ich ankreuzen "Ich widerspreche insgesamt". Sollte das Inkasso dann schreiben, man möge sich erklären, wpürde ich schweigen. Sollte vor Gericht geklagt werden, würde ich genau dieses Argument anbringen: Dass es klar vertraglich vereinbart war, dass die Torte zur Feier geliefert wird und durch den vertragsbruch des Lieferanten nützte das alles nichts mehr und man bezahlt für diesen Unfug auch nichts.

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