Wenn jemand zb glaubt, sein Angehöriger braucht Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung, ist man da verpflichtet, sich zu kümmern oder jemanden zu beauftragen? Wenn sich zb der Opa nicht mehr wäscht oder die Mutter öfter mal in ihrer wohnung den Herd vergisst auszuschalten? Trifft hier die Garantenpflicht zu oder könnte man wie beim Nachbarn nebenan sagen, es ginge einen nichts an, sofern keine akute Notlage wie zb eine Verletzung vorliegt?
Ist man als Angehöriger verpflichtet, sich zu kümmern?
21. Juni 2018
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Frage vom 21. Juni 2018 | 18:52
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Ist man als Angehöriger verpflichtet, sich zu kümmern?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 23:12
Von
Status: Student (2781 Beiträge, 914x hilfreich)
Bei Beurteilung der Frage, ob eine strafrechtliche Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil besteht, ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. (BGH, Beschluss vom 02.08.2017 - 4 StR 169/17
)
In dem Beschluss kann man einiges zum Thema nachlesen. Kurz und knapp lässt sich die Frage eher nicht beantworten.
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