Hallo,
ich habe neulich mein Auto an meinen Leasinggeber zurückgegeben.
Dort wurden Schäden festgestellt, die ich von der Versicherung gedeckt haben möchte.
Die Versicherung möchte allerdings nur 85% übernehmen, weil ich in meinem Vertrag die Klausel stehen haben: Kasko Select: Werkstattwahl und Abwicklung im Schadenfall übernimmt die Versicherung.
Problem: Der Leasinggeber ist kein Rahmenvertragspartner.
Nun bedeutet das für mich, dass ich 300 Euro Selbstbeteiligung und nochmal 700 Euro extra zahlen muss.
Wie seht ihr das?
Klarer Fall oder existiert ein Hebel?
Viele Grüße!
Joachim L.
Leasingrückgabe und Kasko Selekt
21. Juni 2018
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Frage vom 21. Juni 2018 | 18:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Leasingrückgabe und Kasko Selekt
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2018 | 19:52
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Wenn der Leasinggeber sich nicht auf eine Reparatur woanders einlässt (muss er nach Vertragsende und Rückgabe m.E. auch nicht mehr) und nicht kulant ist (weil man vielleicht einen neuen Wagen least), dann ist es das Problem des Versicherten, was er für einen Vertrag hat. Da die Schäden wohl auch schon älter sind, kann man froh sein, dass die Versicherung überhaupt was übernimmt.
#2
Antwort vom 23. Juni 2018 | 10:37
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatDort wurden Schäden festgestellt, :
Um welche Schäden handelt es sich denn ?
ZitatNun bedeutet das für mich, dass ich 300 Euro Selbstbeteiligung :
Abwarten.
Zitatund nochmal 700 Euro extra zahlen muss. :
Die Schadenshöhe beträgt also über 4500,--€ ?
gruß charly
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#3
Antwort vom 25. Juni 2018 | 14:16
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Sollte es sich um mehrere Schäden handeln, dann fällt auch pro Schaden die Selbstbeteiligung an.
Die Regelung bei Abzug für das "Ignorieren" der Werkstattbindung ist durchaus normal. Sie entspricht deshalb 15%, weil das auch ungefähr die Ersparnis beim Beitrag ist.
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