Autohändler will auto zurückgeben

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
PatricNora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohändler will auto zurückgeben

Im februar haben wir unseren BMW an einen gebrauchtwagenhändler verkauft.
wir haben einen termin ausgemacht und sind hingefahren. der händler sah sich das auto an. wir teilten ihm mit dass das auto einen unfall hatte. ( Heckschaden, stoßstange wurde erneuert von privat.)
er setzte einen kaufvertrag auf und schrieb den heckschaden rein. er zahlte das geld in bar , so weit so gut.
wir fuhren nach hause und er rief am nächsten tag an und meinte er wolle das auto zurückgeben, weil der stahlträger in der karosserie verzogen sei. ( das wussten wir nicht , da wir nicht ins auto reinschauen konnten.)
wir haben das auto nicht zurückgenommen, da wir das nicht gewusst haben und der meinung sind das der händler VOR dem kauf das auto auf alle mängel prüfen muss. ich als laie kann das nicht.

wobei wir eher die vermutung haben dass der händler am nächsten tag gesehen hat dass das auto keine klimaanlage hat und somit schwer verkäuflich ist. dies bestätigte sich auch. ich rief ihn an und teilte ihm mit das wir das auto nicht zurücknehmen werden und ihm rutschte der satz raus das es keine klima hat und unverkäuflich für ihn ist.

jetzt , monate später kam ein schreiben vom gericht . er ist vor gericht gegangen .
jetzt meine frage wie sieht die sachlage jetzt aus ? hat er eine chance ?
wir mussten mit dem geld den laufenden autokredit ablösen, was wir auch getan haben

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von PatricNora):
wir teilten ihm mit dass das auto einen unfall hatte.


Heckschaden - Haftpflichtschaden? Fiktiv abgerechnet?

Wie hoch war der Schaden?

Zitat (von PatricNora):
er setzte einen kaufvertrag auf und schrieb den heckschaden rein.


Was steht da wörtlich drin?


Zitat (von PatricNora):
und der meinung sind das der händler VOR dem kauf das auto auf alle mängel prüfen muss.


Nein, das muß er nicht.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PatricNora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

im vertrag steht Unfall angekreuzt und stoßstange ersetzt worden.
der schaden wurde der versicherung gemeldet. haftpflicht.
repariert von einer privaten werkstatt

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
jetzt meine frage wie sieht die sachlage jetzt aus ?


Es hängt hauptsächlich davon ab, was zum Thema Heckschaden im Kaufvertrag vereinbart wurde, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und was der Händler von seinen Behauptungen auch nachweisen kann

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PatricNora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

im kaufv

Zitat (von fm89):
Zitat:
jetzt meine frage wie sieht die sachlage jetzt aus ?


Es hängt hauptsächlich davon ab, was zum Thema Heckschaden im Kaufvertrag vereinbart wurde, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und was der Händler von seinen Behauptungen auch nachweisen kann


im kaufvertrag ist unfall angekreuzt und darunter steht stoßstange ausgetauscht

und oben rechts steht ganz groß verbindliche bestellung eines gebrauchten kraftfahrzeuges/anhänger ohne Garantie

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von PatricNora):
hat er eine chance ?
Ja

Zitat (von PatricNora):
der schaden wurde der versicherung gemeldet.
Dann gibt es ja sicherlich auch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
Wenn darin nichts von einem verzogenen Träger steht würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn dieser allerdings darin erwähnt wurde, ihr das aber nicht repariert habt, dann sieht es schlecht für euch aus, denn dann wäre das ein arglistig verschwiegener Mangel.

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#6
 Von 
PatricNora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von PatricNora):
hat er eine chance ?
Ja

Zitat (von PatricNora):
der schaden wurde der versicherung gemeldet.
Dann gibt es ja sicherlich auch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
Wenn darin nichts von einem verzogenen Träger steht würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn dieser allerdings darin erwähnt wurde, ihr das aber nicht repariert habt, dann sieht es schlecht für euch aus, denn dann wäre das ein arglistig verschwiegener Mangel.


der schaden wurde zwar der versicherung gemeldet aber nicht über die versicherung repariert. mein mann hatte einen kleinen unfall und war schuld. die versicherung hat nur den schaden des unfallgegeners übernommen. wir haben eine stoßstange bei ebay gekauft und sie wechseln lassen , punkt aus.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dann wurde nicht der Schaden, sondern lediglich der Unfall als Verursacher gemeldet! Es gab also kein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag über den eigenen Schaden. Das ist schon mal gut. Jetzt ist der Kläger in der Pflicht zu beweisen, dass ihr von dem Schaden gewusst haben musstet. Kann er das nicht sieht es gut für aus. Gelingt ihm das sieht es schlecht für euch aus.

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