Makler- und Vorkaufvertrag ohne alle Unterschriften einer Gesamthandgemeinschaft gültig?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
TAURUS52
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Makler- und Vorkaufvertrag ohne alle Unterschriften einer Gesamthandgemeinschaft gültig?

Angenommen es handelt sich um eine fortgesetzte Gütergemeinschaft (und somit einer Gesamthand-gemeinschaft) mit 8 Personen die im Besitz eines Wohnhauses mit einem größeren Grundstück ist.

Eine Person der fGG hat sich selbst zum Verwalter ernannt und möchte das Anwesen verkaufen. Den Maklervertrag haben 6 Mitglieder der fGG unterschrieben, einer 10 Tage später (aber nur unter dem Druck der anderen 6 und mit Widerwille um nicht der Querulant zu sein), einer wurde über den Maklervertrag gar nicht informiert.

Der selbsternannte Verwalter und der Makler regeln nun den Hausverkauf bis zu einem Vorvertrag von dem aber mind. 4 Mitglieder keine Kenntnis haben. Diese bekamen auch keine Info über den Fortschritt des Verkaufs, Interessenten und Sonstiges.

Da nicht alle Unterlagen vorhanden waren verzögert sich der Verkauf um Monate und der Käufer droht nun die fGG auf Schadenersatz zu verklagen (er hat bereits angemietete Hallen gekündigt, …)

(der selbsternannte Verwalter und der Makler wurden mehrmals auf die fehlende Unterschrift hingewiesen, was vom Makler aber als "unwichtig" betitelt wurde – es ist Ihnen also bekannt gewesen das eine Unterschrift fehlt)

Meine Fragen dazu:
• ist der Maklervertrag ohne alle Unterschriften der fGG überhaupt gültig?
• ist ein evtl. vorhandener Vorkaufvertrag ohne alle Unterschriften der fGG gültig?
• wer könnte im Falle eines Falles verklagt werden (auf was auch immer):
- niemand, da nie ein rechtsgültiger Maklervertrag zustande gekommen ist
- nur die 6 Unterzeichner des Maklervertrags
- auch der 7.te Unterzeichner, der nur mit Widerwille und mündlicher Bemerkung
unterschrieben hat
- die gesamte fGG (auch der, welcher nicht mit unterzeichnet hat)
- nur der/die, welche den Vorkaufvertrag unterzeichnet haben

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten
Viele Grüße
Taurus52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Eine Person der fGG hat sich selbst zum Verwalter ernannt und möchte das Anwesen verkaufen.

Die Person kann sich selbst nicht zum "Verwalter" ernennen.
Zitat:
Der selbsternannte Verwalter und der Makler regeln nun den Hausverkauf bis zu einem Vorvertrag von dem aber mind. 4 Mitglieder keine Kenntnis haben. Diese bekamen auch keine Info über den Fortschritt des Verkaufs, Interessenten und Sonstiges.

Ein Immobilienkaufvertrag ist erst rechtswirksam, wenn dieser von allen Eigentümern und den Käufern beim Notar unterschrieben wurde. Wenn einer sich weigert, kann nicht verkauft werden.
Zitat:
Da nicht alle Unterlagen vorhanden waren verzögert sich der Verkauf um Monate und der Käufer droht nun die fGG auf Schadenersatz zu verklagen (er hat bereits angemietete Hallen gekündigt, … ;)

Dass der Käufer bereits angemietete Hallen gekündigt hat, ist sein Problem. Er hätte eben erst kündigen dürfen, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde.
Zitat:
ist der Maklervertrag ohne alle Unterschriften der fGG überhaupt gültig?

Ja.
Zitat:
ist ein evtl. vorhandener Vorkaufvertrag ohne alle Unterschriften der fGG gültig?

Ein "Vorvertrag" bedarf zur Wirksamkeit ebenso der notariellen Beurkundung wie der Kaufvertrag.
Zitat:
• wer könnte im Falle eines Falles verklagt werden (auf was auch immer):

Niemand kann "verklagt" werden (ich gehe davon aus, dass der Vorvertrag nicht vom Notar beurkundet wurde).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat der Makler doch sowieso keine Ansprüche. Wegen was will der Makler denn hier jemanden verklagen?

0x Hilfreiche Antwort

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