BahnCard nicht erhalten - Inkassobescheid

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sapphire_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BahnCard nicht erhalten - Inkassobescheid

Hallo zusammen,

ich habe ein wenig Recherche betrieben hinsichtlich meines Problems und konnte leider noch keine zufriedenstellende Antwort finden. Daher nun der Beitrag.

Zum Sachverhalt:

Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei der Deutschen Bahn (erst BC50, seit ein paar Jahren BC25). Meine neue BahnCard hätte spätestens Mitte April zugeschickt werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Laut DB war sie zugeschickt worden. Ich vermute, dass die Postzusteller den Brief unterschlagen haben (die sind sehr unzuverlässig bei uns).
Ich habe dann nach ein paar Wochen eine Mahnung der Bahn erhalten, inkl. Mahngebühren (62€ für die BC sowie 2,50€ Mahngebühren). Daraufhin habe ich einen Brief verfasst, in der ich klar gemacht habe, dass ich nicht zu zahlen gedenke, bevor ich nicht die vertraglich vereinbarte Gegenleistung erhalten habe - und erst recht nicht die Mahngebühren zahlen werde. Die Bahn reagierte mit einer Email ("Mahngebühren bleiben bestehen; BC schicken wir Ihnen zu") kurze Zeit später und schickte mir in den Tagen darauf auch eine "Ersatz-BahnCard" zu. Als Antwort auf das Schreiben hatte ich bereits die 62€ für die BahnCard überwiesen (in der Annahme, sie würden die BC wie angekündigt zuschicken).
Gleichzeitig mit der BahnCard kam allerdings ein Inkassobescheid von "EOS Deutscher Inkasso-Dienst", in dem von mir verlangt wird einen Gesamtbetrag i.H.v. 123,92€ zu überweisen (BC 62€; Mahngebühren 2,50€; Inkassovergütung 59,40€; weiterer Verzugsschaden 0,02€).

So, wie ich bisherige Berichte aus dem Forum lese, sollte ich dem Inkasso-Dienst entweder gar nichts, oder maximal 10-15€ überweisen.

Meine Fragen lauten:
1) Soll ich der DB auch die 2,50€ Mahngebühren erstatten, die sie verlangt haben, ohne mir überhaupt die BC zugeschickt zu haben?
2) Wie gehe ich mit dem Inkassobescheid vor?
3) Wie bekomme ich den "EOS Inkasso-Dienst" dazu, meine durch ihn vermutlich generierten Einträge in die Schufa o.Ä. zu entfernen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und beste Grüße
Sapphire_23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

zu 2.) Ich würde der DB per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass sie die Inkassoverfügung rückgängig machen soll, da Du die Karte mittlerweile erhalten und bezahlt hast. Bei EOS würde ich einmalig die Forderung schriftlich zurückweisen, die telefonische Kontaktaufnahme sowie die Einmeldung in einschlägige Karteien untersagen. Falls ein Mahnbescheid irgendwann kommt, diesen nicht ignorieren !

zu 3.) Ein Schufa-Eintrag darf EOS nicht erstellen, da kein Titel zu dem Vorgang vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

@hausfrau Punkt 3 ist Blödsinn. Selbstverständlich dürfen auch nicht titulierte Forderungen eingemeldet werden. Nur wenn der Schuldner widerspricht dann nicht.

@TE
Punkt 1: kann man, muss man aber nicht. Die DB wird das nicht weiter beachten.
Punkt 2. Mitteilen, dass bezahlt wurde und der RF widersprochen wird. Zurückziehen o.ä. Wörter dabei lassen, wirkt lächerlich und ist es auch.
Punkt 3 siehe oben. Hinzu kommt, dass die Bahn kein Schufapartner ist.

Ist das Schreiben wirklich von EOS oder von der Universum Ink.?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sapphire_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon deutlich weiter!

@#1: Gibt es da entsprechende Vorlagen, die ich nutzen kann? Sowohl für das Bahnschreiben, als auch für das Inkassoschreiben? Und wie würde ich mit einem Mahnbescheid umgehen?

@#2: Das Schreiben ist tatsächlich von der EOS. Ich war auch überrascht, weil ich hier im Forum und im Netz bisher nur Universum in Kombination mit der Deutschen Bahn gesehen hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
@hausfrau Punkt 3 ist Blödsinn. Selbstverständlich dürfen auch nicht titulierte Forderungen eingemeldet werden. Nur wenn der Schuldner widerspricht dann nicht.

Der Schuldner HAT bereits widersprochen und zwar ganz zu Beginn. Daher ist das, was Hausfrau schrieb zwar unglücklich formuliert, aber trotzdem in der Sache und in diesem Fall zu 100% richtig. Das ist kein Blödsinn.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung wegen groben Unfugs zurück. Ihre Mandantin hat zunächst die Leistung verweigert bzw. nicht erfüllt. Ich habe ausdrücklich von meinem Zurückhaltungsrecht gebrauch gemacht, bis ihre Mandantin ihren Teil der Leistung erfüllt hat. Ich habe auch direkt bei Leistungserfüllung bezahlt. Ihre Einschaltung war ebenso unsinnig wie rechtlich unzulässig. Sie werden sich gefälligst hinsichtlich ihrer Bezahlung an ihre Mandantin wenden und mich ansonsten in ruhe lassen. Danke."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Sapphire_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank auch an #4 für die Unterstützung. Wie es ausschaut, habe ich den Fall - logischerweise - gewonnen. Ich habe jetzt der Bahn einen Brief geschickt mit einer Wiederholung der Informationen und konkreten Handlungsanweisungen.

Was ich bemerkenswert fand: Von dem EOS Inkasso-Dienst kam gestern ein Brief, in dem dieser die Sache an die DB Vertrieb zurückgibt ("[...] Die Angelegenheit ist damit für uns erledigt") - nur fünf Tage nach der Aufnahme der Sache durch EOS.

Was mir aber aufgefallen ist: Unterschrieben sind die Briefe von EOS von einer Person, deren Nachnamen eindeutig mit "R" beginnt. Laut Amtsgericht Hamburg (wo dieses Unternehmen ansässig ist), ist dort allerdings in keiner der sieben(!) EOS Inkasso-Unternehmen eine qualifizierte Person eingetragen, deren Name mit "R" beginnt. Ist das rechtens?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja. Das sind Sachbearbeiter. Die "geeigneten Personen" haben lediglich durch Arbeitsanweisungen usw. sicher zu stellen, dass eine sachgerechte Bearbeitung stattfindet.

Dass solche Inkasso-Sachbearbeiter meist ganz arme *******e sind (wortwörtlich, im Bereich Mindestlohn), steht auf einem anderen Blatt.

Signatur:

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