Sparbuch auflösen, angeblich nicht mehr existent

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Sparbuch auflösen, angeblich nicht mehr existent

Hallo,

kurze Frage zu folgendem Fall.

Es sollte ein Sparbuch gekündigt werden, dieses liegt vor und weist noch Guthaben auf. Es gab allerdings keine aktiven Einzahlungen/Abhebungen mehr seit ca. 20 Jahren.

Das Sparbuch wurde nun bei der Bank gekündigt, welche nun daraufhin mitgeteilt hat, dass das Sparbuch bereits Anfang der 2000er aufgelöst wurde. Unterlagen seien hierzu aber nicht mehr vorhanden da diese nach 10 Jahren gelöscht worden seien.

Nun liegt, wie gesagt, das Sparbuch aber im Original noch vor.

Wäre die Bank hier nicht in der Nachweispflicht, wieso und auf welcher Grundlage das Sparbuch aufgelöst wurde? Welche Möglichkeiten hat der Bankkunde, der sich an eine Kündigung nicht erinnern kann, doch noch an das ausgewiesene Guthaben zu gelangen?

Danke und LG,

SBU

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Bank löst das Sparkonto nicht ohne das Sparbuch im Original zu entwerten.

Das auf gar keinen Fall aus der Hand geben!

Die Bank unter Fristsetzung zur Auszahlung auffordern (28 Tage zwecks Prüfung etc) und danach ab zum Anwalt, Anwaltsgebühren gehen zu Lasten der Bank (aber du erst in Vorkasse).
Brief per Einschreiben senden.

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#2
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Die Bank löst das Sparkonto nicht ohne das Sparbuch im Original zu entwerten.


Sobald man angibt, dass einem das Sparbuch nicht mehr vorliegt, löst die Bank das Konto dennoch auf! Da wird eine verlusterklärung unterschrieben und fertig.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#3
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Zitat (von Neoner):
Die Bank löst das Sparkonto nicht ohne das Sparbuch im Original zu entwerten.


Sobald man angibt, dass einem das Sparbuch nicht mehr vorliegt, löst die Bank das Konto dennoch auf! Da wird eine verlusterklärung unterschrieben und fertig.


Hier wäre die Bank doch dann in der Nachweispflicht, oder?

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#4
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Definitiv, ja.

Wie gesagt, setz schriftlich eine Frist (28 Tage) zur Auszahlung per Einschreiben. Wenn keine Reaktion kommt oder nur wieder „es wurde aufgelöst, es gibt aber keine Dokumente mehr" ab zum Anwalt, die Sparkasse hat die Kosten zu tragen.

Die Sparkasse hat nur eine bloße Behauptung, du hast aber das Sparbuch im Original. Du müsstest glaubhaft versichern, das Sparbuch nicht aufgelöst zu haben etc., aber das geht am besten mit Anwalt.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Sobald man angibt, dass einem das Sparbuch nicht mehr vorliegt, löst die Bank das Konto dennoch auf! Da wird eine verlusterklärung unterschrieben und fertig.

So einfach ist es nicht. Bei fehlendem Sparbuch führt der weitere Weg zwangsweise über ein Aufgebotsverfahren. Erst nach Ablauf der relevanten Fristen nach Veröffentlichung des Aufgebots wird das Sparbuch für kraftlos erklärt und die Bank kann ein Ersatzsparbuch ausstellen.

Sollte die Bank wirklich die entsprechenden Unterlagen vor Ablauf der relevanten Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem alten Sparbuch (30 Jahre) vernichtet haben, tja, dann wird sie was dazulernen. Es würde mich aber nicht wundern wenn bei motivierter Nachsuche entsprechende Dokumente im Archiv auftauchen.

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