A bekommt von der Gebäudeversicherung einen Teil gezahlt. Kann A die Restsumme wegen 906 BGB analog von seinem Nachbar (Schadensort; Wasser gelang zu A) verlangen (Urteil vom 25.10.2013 – V ZR 230/12
) oder gibt es einen allgemeinen Anspruchsausschluss durch das Vorhandensein einer Versicherung?
Danke
Anspruchsausschluss durch gegebene Versicherung
19. Juni 2018
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Frage vom 19. Juni 2018 | 22:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruchsausschluss durch gegebene Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2018 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:A bekommt von der Gebäudeversicherung einen Teil gezahlt.
Warum nur einen Teil?
Möglicherweise kann sich der Nachbar auf die gleichen Gründe wie die Versicherung berufen.
Und jetzt?
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