Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben. Da es kein Testament gab, haben wir uns keine Gedanken gemacht. Jetzt bekommt mein ältester Bruder auf einmal ganz viele Briefe. Schulden.
Meine 1. Frage, wieso erst mein Bruder und nicht meine Mutter? Sie ist ja die Frau.
Jetzt heißt es auf einmal wir sollen die Schulden die mein Vater hinterlassen hat bezahlen. Wir sind 4 Kinder und meine Mutter. Es heißt, der Anteil wird durch uns 5 aufgeteilt. Jeder muss seinen Teil zahlen. Können wir aus dieser Sache wieder raus? Ich bin zum Beispiel gerade erst 18. Geworden. Habe meine Ausbildung angefangen und kann auf keinen Fall dafür aufkommen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das nicht bezahlen müssen?
Kein Testament, jetzt sollen wir zahlen
19. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2018 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Testament, jetzt sollen wir zahlen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juni 2018 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Meine 1. Frage, wieso erst mein Bruder und nicht meine Mutter?
Der Gläubiger kann sich aussuchen, an welchen Erben er sich wendet. Vielleicht meint er, dass er bei Deinem Bruder mehr Erfolg hat.
Zitat:Es heißt, der Anteil wird durch uns 5 aufgeteilt. Jeder muss seinen Teil zahlen.
Richtig, genau genommen die Mutter 1/2 und jedes Kind 1/8. Der Gläubiger kann aber den kompletten Betrag von einem Erben fordern und der muss dann sehen, wie er von den Anderen deren Anteile erhält.
Zitat:Können wir aus dieser Sache wieder raus?
Ja, entweder Nachlassinsolvenz beantragen oder die Dürftigkeitseinrede geltend machen.
#2
Antwort vom 19. Juni 2018 | 18:46
Von
Status: Praktikant (854 Beiträge, 289x hilfreich)
Vorher würde ich mir jedoch mal infos zu dieser Forderung zusenden lassen mit den genauen Daten.
Wenn das nicht tituliert ist und unterbereits älter, dann kommt eine Verjährung in Betracht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Juni 2018 | 20:39
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Da es kein Testament gab, haben wir uns keine Gedanken gemacht.
Gerade weil es kein Testaments gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und ihr seid Erben geworden. Sich darüber keine Gedanken zu machen, ist immer schlecht.
Zitat:Jetzt heißt es auf einmal wir sollen die Schulden die mein Vater hinterlassen hat bezahlen.
Das ist korrekt, ihr habt die Schulden "geerbt".
Zitat:Ja, entweder Nachlassinsolvenz beantragen oder die Dürftigkeitseinrede geltend machen.
Nachlassinsolvenz kann nur beantragt werden, wenn man dies unverzüglich beantragt, nachdem man von der Überschuldung des Nachlasses erfahren hat.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1980.html
-- Editiert von cruncc1 am 19.06.2018 20:40
Und jetzt?
Schon
268.359
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten