Ich gehe ab September für ein Jahr nach Russland. Dort bekomme ich als Austauschstudentin keine Arbeitserlaubnis. ich habe mich jetzt gefragt, ob ich trotzdem als "digitale Nomadin" während ich in Russland bin, für deutsche Kunden/Auftraggeber arbeiten darf, z.B. als Sprachlehrerin/Nachhilfelehrerin, Texter oder Übersetzerin.
Wenn das mit dem Meldegesetz zusammenhängt - je nach Webseite oder Forum und je nach Erfahrung der jeweils berichtenden Studenten mit ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt scheint es recht unklar zu sein, ob man sich bei einem zwei-semestrigen Auslandsaufenthalt abmelden muss.
Darf ich als digitaler Nomade ohne Arbeitserlaubnis in Russland arbeiten?
19. Juni 2018
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Frage vom 19. Juni 2018 | 15:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich als digitaler Nomade ohne Arbeitserlaubnis in Russland arbeiten?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2018 | 21:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120317 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatIch gehe ab September für ein Jahr nach Russland. Dort bekomme ich als Austauschstudentin keine Arbeitserlaubnis. :
Es gibt gute Ideen und schlechte.
In Russland als Ausländer ohne nötiges Kleingeld gegen Gesetze zu verstoßen, zählt zu letzteren.
#2
Antwort vom 19. Juni 2018 | 22:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
eben - ob ich in G
Zitat:ZitatIch gehe ab September für ein Jahr nach Russland. Dort bekomme ich als Austauschstudentin keine Arbeitserlaubnis. :
Es gibt gute Ideen und schlechte.
In Russland als Ausländer ohne nötiges Kleingeld gegen Gesetze zu verstoßen, zählt zu letzteren.
... ob ich damit gegen Gesetze verstoße, wollte ich eben wissen... sonst würde ich meine Frage ja nicht mit "Darf ich" starten. Aber aus Ihrer Antwort schließe ich, dass es bei der Arbeitserlaubnis immer um das tatsächliche, momentane Aufenthaltsland geht.
-- Editiert von fb493368-14 am 19.06.2018 23:00
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#3
Antwort vom 19. Juni 2018 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120317 Beiträge, 39872x hilfreich)
In Russland darf man als Ausländer nur mit entsprechender Arbeitserlaubnis arbeiten.
Ob da nun ein Inländer oder ein Ausländer der Arbeitgeber ist, ist unerheblich.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 20. Juni 2018 | 09:48
Von
Status: Unbeschreiblich (38477 Beiträge, 14011x hilfreich)
Hier wird Arbeitsplatz und Erfüllungsort einer geschuldeten Leistung verwechselt. Erfüllungsort kann weltweit irgendwo sein. Arbeitsplatz ist Studienort.
wirdwerden
#6
Antwort vom 20. Juni 2018 | 14:35
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatIch gehe ab September für ein Jahr nach Russland. Dort bekomme ich als Austauschstudentin keine Arbeitserlaubnis. ich habe mich jetzt gefragt, ob ich trotzdem als "digitale Nomadin" während ich in Russland bin, für deutsche Kunden/Auftraggeber arbeiten darf, z.B. als Sprachlehrerin/Nachhilfelehrerin, Texter oder Übersetzerin. :
Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Sie in Russland überhaupt nicht "arbeiten", d.h.: irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen, egal ob angestellt oder selbständig.
Zitat:Wenn das mit dem Meldegesetz zusammenhängt - je nach Webseite oder Forum und je nach Erfahrung der jeweils berichtenden Studenten mit ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt scheint es recht unklar zu sein, ob man sich bei einem zwei-semestrigen Auslandsaufenthalt abmelden muss.
Es hängt mit den russischen Aufenthaltsbestimmungen zusammen, und die entsprechen in dem Punkt denen von praktisch allen Staaten auf dieser Erde.
Grundsätzlich ist immer eine Arbeitserlaubnis nötig, wenn man in einem anderen Land arbeiten will, in der EU sind EU-Staatsangehörige den Einheimischen gleichgestellt, und in der Regel auch Menschen, die eine Arbeitserlaubnis in einem EU-Staat haben.
Manche Staaten erlauben außerdem ganz bestimmte Tätigkeiten, wenn die nur vorübergehend ausgeübt werden, für einen bestimmten Zeitraum, ohne daß extra eine Arbeitserlaubnis erteilt werden muss.
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