Wie verhielte es sich, wenn man z.b. eine Leistungsklage auf Auszahlung eines Betrages erstellt und es an die Benennung des Streitwertes geht.
Die Klage wäre vor dem Amtsgericht (Betrag ca. 2500€) und ohne Anwalt möglich. Die Voraussetzungen wurden auf lange Zeit recherchiert und erfüllen, so hofft mann die Kriterien einer Klageschrift.
Lediglich die Zinsen machen noch große Fragezeichen und bevor eine falsche Berechnung hier ein Ausschlussgrund bildet, würde man (vorerst) darauf verzichten. Es stehen in Zukunft beim selben Schuldner weitere Klagen an, da man aktuell noch keine Quelle kennt, wo verschobenes Vermögen hingegangen ist.
Kann man Zinsen (vorerst) weglassen und evtl bei einer späteren Klage gesondert einklagen?
glg Kwim11
Kann man Zinsen eines Streitwertes zur Klage weglassen?
19. Juni 2018
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Frage vom 19. Juni 2018 | 08:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man Zinsen eines Streitwertes zur Klage weglassen?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2018 | 11:50
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatLediglich die Zinsen machen noch große Fragezeichen und bevor eine falsche Berechnung hier ein Ausschlussgrund bildet, :
Die Berechnung kann nie einen Ausschlussgrund bilden. Der Kläger läuft aber bei falscher Berechnung Gefahr, dass die von ihm errechnete Summe angegriffen und nach unten hin korrigiert wird. Mehr nicht.
Berry
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