Gerichtskosten/Geldstrafe wie verhält sich die zwei Wochenfrist bei einem Antrag

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
lesdf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten/Geldstrafe wie verhält sich die zwei Wochenfrist bei einem Antrag

Hallo,

was muss ich tun, wenn die Frist für die Gerichtskosten und Geldstrafe zwei Wochen beträgt, ich aber einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung/Gemeinnützige Arbeit usw. gestellt habe, die Bearbeitung jedoch wahrscheinlich länger dauert?

Rechnung wurde am 11.06.18 von der Staatsanwaltschaft erstellt, kam am 15.06.18 an und ich habe einen Antrag am 18.06.18 losgeschickt, der am 20.06.-22.06.18 ankommen sollte. Die Bearbeitung und Antwort wird aber voraussichtlich nicht bis zum 25.06.2018 (ende der Frist) nicht möglich sein.

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