vorzeitige teilauszahlung

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.06.2018 21:43:52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige teilauszahlung

guten tag,
meine frage wäre: mein bruder hat den elterlichen betrieb vor ca 10 jahren übernommen, er hat dabei ca 2500000 schulden übernommen u den betrieb mit gebäude bekommen. mein vater hat dafür ca 900.000 kredit u somit eine hypothek auf unser elternhaus sowie die wohnungen über dem betrieb aufgenommen(diese whg hat er meinem bruder noch nicht übergeben) da wir selbst gerade bauen, würde ich gerne an meinen bruder herantreten und ihn bitten ob es möglich wäre das er mir (unser elternhaus wird uns zu beiden teilen vererbt-ich aber denke das er es übernehmen wird) sozusagen vorzeitig hilft indem er mir mtl zw 500-1000 euro auf die nächsten 20 jahre auszahlt. kann er dies ev steuerlich nutzen-ev das er mich anstellt? ist sowas sehr unüblich? danke im voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
würde ich gerne an meinen bruder herantreten und ihn bitten ob es möglich wäre das er mir (unser elternhaus wird uns zu beiden teilen vererbt-ich aber denke das er es übernehmen wird) sozusagen vorzeitig hilft indem er mir mtl zw 500-1000 euro auf die nächsten 20 jahre auszahlt. kann er dies ev steuerlich nutzen-ev das er mich anstellt?

Das Elternhaus gehört doch offensichtlich den Eltern - für was sollte er dich auszahlen?
Zitat:
ist sowas sehr unüblich?

Ja.

Du hast zu Lebzeiten deiner Eltern keinerlei Ansprüche.

-- Editiert von cruncc1 am 18.06.2018 20:54

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.06.2018 21:43:52):
(unser elternhaus wird uns zu beiden teilen vererbt-ich aber denke das er es übernehmen wird)

Woher wollt Ihr das denn heute schon wissen. Vielleicht machen die Eltern in der Zukunft ein völlig anderes Testament, oder das Haus wird verkauft werden, um Pflegekosten der Eltern zu decken.

Wenn man frühestens in 20 Jahren mit dem Erbe rechnet, ist das ganze ohnehin eine sehr kühne Idee.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Dennoch spricht natürlich nichts dagegen, das Thema grundsätzlich mit den Eltern und dem Bruder zu besprechen. Auf freiwilliger Basis ist da vielleicht etwas möglich.

An der Stelle Deines Bruders würde ich aber auch keine Zahlungen auf Basis eines möglichen zukünftigen Erbes leisten. Da müssten dann schon andere Regelungen gefunden werden, die sämtliche Interessen berücksichtigen.

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