Insidergeschäfte oder nicht

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Legaler246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insidergeschäfte oder nicht

Hallo,

ein Bekannter von mir arbeitet bei einem ausländischen Broker.

Er hat dort wohl einen Kunden, der sehr erfolgreich mit Derivaten und Futures handelt.

Nun hat er angefangen genau die Dinge nach zu handeln, die sein Kunde handelt.

Meinen Hinweis dass es sich dabei doch im verbotenen Insiderhandel handelt, hat er bestritten.
Er argumentiert, dass es nur Insiderhandel sei, wenn er mit dem Wissen ein Geschäft zum Schaden eines Dritten ausführen würde.

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke
Legaler246

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Er argumentiert, dass es nur Insiderhandel sei, wenn er mit dem Wissen ein Geschäft zum Schaden eines Dritten ausführen würde.

Dieses Argument ist (auf Grundlage unserer Gesetze) leider völliger Schwachsinn.
Zum einen gibt es immer auch irgendeinen einen Geschädigten. Zum zweiten ist der Kernpunkt des Insiderhandels jegliche Nutzung eines Finanzinstrumentes unter Ausnutzung von Insiderinformationen.

Der Knackpunkt ist die Frage, was eine Insiderinformation ist. Einfach nur einen erfolgreichen Broker nachzuahmen, hat exakt nichts mit Insiderinformationen zu tun.

Eine Insiderinformation liegt vor, wenn man vor der Öffentlichkeit um kursrelevante Dinge weiß. Wenn du beispielsweise Stunden vor ihrer Veröffentlichung bereits die Bilanz eines Unternehmenns kennst (da illegal besorgt oder zugesteckt bekommen) und dann entsprechend handelst, noch bevor die Öffentlichkeit die Bilanz kennt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Legaler246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Einschätzung, aber er nutzt doch Informationen die anderen Menschen nicht zugänglich wären. Somit sind es doch auch Insiderinformationen.

Das die Informationen nicht kursrelevant sind ist doch nur zweitrangig, oder?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Danke für die Einschätzung, aber er nutzt doch Informationen die anderen Menschen nicht zugänglich wären

Wieso sollen sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein?

Zitat:
Das die Informationen nicht kursrelevant sind ist doch nur zweitrangig, oder?

Doch, das ist es. Die Information "ich finde Firma X toll, weil meine Frau dort als Raumpflegerin arbeitet" ist eine Information, aber keine mit Kursrelevanz.

Selbst eine Information, die ich als verdacht aus Bilanzen ablese, ist keine Insiderinformation (solange die Bilanzen veröffentlicht sind). Denn es stünde jedem versierten anderen Broker frei, aus den Bilanzen dieselben Schlüsse zu ziehen.

Beispiel: Es wird in Medien spekuliert, dass Manager X zurücktritt. Dies ist kursrelevant. Reaktionen eines Brokers auf die Spekulation sind kein Insiderhandel. Auch wenn dies nur in versierten handelsmagazinen spekuliert wurde und nicht in den normalen Massenmedien.

Gegenbeispiel: Manager X kündigt Manager Y an, dass er beabsichtigt, in einigen Wochen zurückzutreten. Manager Y informiert daraufhin einen broker und die beiden beschließen auf fallende Kurse zu wetten und das nicht öffentlich bekannt zu geben. Das wäre ein Insiderhandel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Legaler246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Wieso sollen sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein?


Weil er die Informationen nur hat, weil er bei dem Broker arbeitet wo der Kunde sein Konto hat.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Legaler246):
Wie ist hier die Rechtslage?

Da wir nicht einmal den Namen des Landes kennen ...



Zitat (von Legaler246):
Weil er die Informationen nur hat, weil er bei dem Broker arbeitet wo der Kunde sein Konto hat.

Wenn er sich die Infos auch aus anderen offenen Quellen beschaffen könnte, dürfte das den Insiderhandel nicht erfüllen.

Allerdings haben die Broker intere Regelungen die teilweise erheblich von den gesetzlichen abweichen.
Da könnte das also durchaus problematisch werden. Und wer wegen so was gekündigt wurde, der bekommt in dem Bereich nur schwer wieder ein Bein auf den Boden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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