Leasingbewertung bei Fahrzeugrückgabe

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
elli.hx
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingbewertung bei Fahrzeugrückgabe

Hallo!
Ich habe nach Ablauf der dreijährigen Leasingzeit meinen Mercedes zurückgegeben. Ich habe das Auto vorher noch professionell reinigen und aufbereiten lassen. Der Wagen war in Top-Zustand. Jetzt erhalte ich von Mercedes Benz einen Leasingrücknahmebericht, der angeblich auf einem TÜV-Gutachten basiert. In dem Bericht ist von mehreren Schäden wie Kratzern, Felgenschäden u.ä. die Rede. Der genannte Minderwert liegt bei brutto knapp 700,- EUR! Muss ich das so aktzeptieren? Habe ich irgendeine Handhabe dagegen? Was kann und soll ich tun?
Herzlichen Dank schon im voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von elli.hx):
Der genannte Minderwert liegt bei brutto knapp 700,- EUR!

Ist doch gut. Ich kenne Fälle da war noch eine 0 hinten dran.



Zitat (von elli.hx):
Muss ich das so aktzeptieren?

Nö. ISt aber auch nicht relevant ob man es akzeptert will oder nicht.

Relevanter ist, ob man dagegen vorgehen kann.
Darüber könnte man diskutieren, wen man die genau Begründung für die Wertminderung kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, ob die genannten Schäden tatsächlich vorliegen und wie deren Ausmaß ist?
Grundsätzlich gilt: Wenn es sich um normale Gebrauchsspuren handelt, dann ist kein Abzug möglich. Bei allem, was darüber hinaus geht, schon.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Was hindert Sie daran, sich mit dem Händler zusammenzusetzen und gemeinsam die fraglichen Stellen zu begutachten. Gemeinsam lassen sich Differenzen doch besser besprechen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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