Wenn ein Nachbar gegen einen anderen Nachbar einen Anspruch aus 906 II BGB analog hat (Wasserschaden), kann man sich dann direkt an den Nachbarn wenden oder muss man vorrangig die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen?
Danke
Bundesgerichtshof (Urt. v. 25.10.2013, Az. V ZR 230/12
)
Anspruch aus 906 BGB
18. Juni 2018
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Frage vom 18. Juni 2018 | 13:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch aus 906 BGB
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