Anspruch aus 906 BGB

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
laaaw789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch aus 906 BGB

Wenn ein Nachbar gegen einen anderen Nachbar einen Anspruch aus 906 II BGB analog hat (Wasserschaden), kann man sich dann direkt an den Nachbarn wenden oder muss man vorrangig die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen?

Danke


Bundesgerichtshof (Urt. v. 25.10.2013, Az. V ZR 230/12 )

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