Hallo, mein 18 jähriger Sohn hat sich 2 gefälschte Sonnenbrillen aus China schicken lassen. Diese wurden vom Zoll eingezogen und vernichtet. Nun kommt ein Schreiben der Fa.React ,welche den Hersteller der Brillen vertritt, die meinem Sohn nun die Ihnen entstandenen Kosten der Vernichtung ,in Höhe von 55 Euro, in Rechnung stellt.
Meine Frage muss eine Privatperson die sich Plagiate aus dem Ausland senden lässt, die Zollvernichtungskosten bezahlen.
Es wurde bei der Bestellung kein Markenname verwendet bzw. gebraucht oder abgebildet. Aber auf der Ware stand einer drauf.
Im Netz stehen widersprüchliche Angaben ob Vernichtung bei Privatgebrauch bezahlt werden muss.
Danke für eine Auskunft eines Juristen.
Kostenanforderung für vom Zoll vernichtete Ware Plagiat aus China
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
ZitatDanke für eine Auskunft eines Juristen. :
Wenn man eine Antwort von diesem wünscht, dann sollte man einen beauftragen: https://frag-einen-anwalt.de/
Hallo,
wer Plagiate bestellt, egal ob beim Bestllvorgang genannt oder nicht, darf sich dann nicht wundern, wenn er für dessen Vernichtung zahlen darf.
Und mal ganz ehrlich, Sohnemann hat die Plagiate doch bestimmt mit bestem Wissen bestellt oder?
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Zitat:ZitatDanke für eine Auskunft eines Juristen. :
Wenn man eine Antwort von diesem wünscht, dann sollte man einen beauftragen: https://frag-einen-anwalt.de/[/
Natürlich würde ich mich auch über Ihre fachkundige Antwort freuen. War nicht böse gemeint.
Also freue mich über jede fachkundige Antwort
ZitatWar nicht böse gemeint. :
Habe ich auch nicht so aufgefasst.
Aber hier antworten in der Regel halt nur Unbekannte die offiziell alle den Status "diskussionsfreudige Laien" haben. Das ist schon ein Unterschied zum Juristen bzw. Rechtsanwalt.
Die Kosten der Vernichtung trägt erst mal der Markeninhaber.
Der kann dann Regressansprüche an den Käufer stellen.
Wenn jemand die Sachen kauft um sie weiter zu verkaufen, kann das sehr teuer werden, da illegal.
Der rein private Kauf von Fälschungen ist in Deutschland hingegen straffrei, somit legal.
Gleichfalls legal ist es jedoch auch, die Zahlung der Kosten anzufragen, obwohl der Käufer diese gar nicht ersetzen müsste.
Man könnte nun den Brief einfach ignorieren, weil keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, nach der die Forderung durchsetzbar sein sollte.
Oder man schreibt zurück, das man die Forderung zurückweist
- da man keine entsprechende Vollmacht vorliegen habe, welche die Berechtigung nachweist das man im Auftrag des Markeninhabers tätig werden darf
- keinen Nachweis bezüglich der Höhe der Kosten erhalten habe
- keine Rechtsgrundlage für eine Erstattungspflicht vorliegen würde
Zitat:
Der rein private Kauf von Fälschungen ist in Deutschland hingegen straffrei, somit legal.
Die Einfuhr ist allerdings nicht legal.
Das heißt??
ZitatDie Einfuhr ist allerdings nicht legal. :
Bei der Einfuhr gibt es Unterschiede:
Wenn sich Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden, der Einkaufspreis im Urlaubsland nicht mehr als die jeweilige Freimenge betragen hat und sich im Hinblick auf die Art und Menge der Plagiate oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln erkennbar sind, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Beim hier in dem Fall praktizierten Postsendeverfahren hingegen gibt es keinerlei Ausnahmen, da wird alles beschlagnahmt.
Ja, der Zoll hat mit der Vernichtung selbst nichts mehr zu tun.
Der Zoll ist lediglich für den Warenverkehr zuständig.
Sieht sich eine Firma durch Fälschungen bedroht und hat die Rechte an einem bestimmten Produkt inne, kann sie hierfür einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen.
In diesem Antrag muss sie zum Beispiel auch angeben, ab wieviel Stück / welchem Wert der Antrag gelten soll.
Der Zoll schaut bei der Einfuhr nur noch, ob für die eingeführte Ware ein solcher Antrag vorliegt und dieser dann anzuwenden ist.
Danach werden die Waren (bei Ihnen die Brillen) angehalten und der Antragsteller informiert.
Dieser prüft ob es sich um Fälschungen handelt. Ist das der Fall, beantragt er die Vernichtung. Der Einführer wird hiervon informiert, da er dagegen noch Widerspruch einlegen kann, wenn er der Meinung ist, er hätte die Waren doch importieren dürfen. Dann entscheiden die Gerichte.
Die Kosten der Vernichtung kann der Rechteinhaber, genau wie alle sonstigen Schäden die er nachweisen kann, beim Verursacher zivilrechtlich einfordern.
Da sich der Rechteinhaber schon entschieden hat, den kostenpflichtigen Antrag zu stellen und die Kosten für die Vernichtung vorzuschießen, gehe ich nicht davon aus, dass er bei der zivilrechtlichen Durchsetzung "kneifen" wird.
Mein Tipp wäre hier: Die Sache als Lehrgeld verbuchen, das Geld zahlen und froh sein, dass es keine Abmahnung o.ä. gegeben hat.
-- Editiert von Louis Cypher am 18.06.2018 13:13
ZitatJa, der Zoll hat mit der Vernichtung selbst nichts mehr zu tun. :
Der Zoll ist lediglich für den Warenverkehr zuständig.
Sieht sich eine Firma durch Fälschungen bedroht und hat die Rechte an einem bestimmten Produkt inne, kann sie hierfür einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen.
In diesem Antrag muss sie zum Beispiel auch angeben, ab wieviel Stück / welchem Wert der Antrag gelten soll.
Der Zoll schaut bei der Einfuhr nur noch, ob für die eingeführte Ware ein solcher Antrag vorliegt und dieser dann anzuwenden ist.
Danach werden die Waren (bei Ihnen die Brillen) angehalten und der Antragsteller informiert.
Dieser prüft ob es sich um Fälschungen handelt. Ist das der Fall, beantragt er die Vernichtung. Der Einführer wird hiervon informiert, da er dagegen noch Widerspruch einlegen kann, wenn er der Meinung ist, er hätte die Waren doch importieren dürfen. Dann entscheiden die Gerichte.
Die Kosten der Vernichtung kann der Rechteinhaber, genau wie alle sonstigen Schäden die er nachweisen kann, beim Verursacher zivilrechtlich einfordern.
Da sich der Rechteinhaber schon entschieden hat, den kostenpflichtigen Antrag zu stellen und die Kosten für die Vernichtung vorzuschießen, gehe ich nicht davon aus, dass er bei der zivilrechtlichen Durchsetzung "kneifen" wird.
Mein Tipp wäre hier: Die Sache als Lehrgeld verbuchen, das Geld zahlen und froh sein, dass es keine Abmahnung o.ä. gegeben hat.
-- Editiert von Louis Cypher am 18.06.2018 13:13[/
Ich denke ich werde Ihren Tipp beherzigen.
Hallo, da ist nunmehr etwas Zeit verstrichen und jetzt bin ich in Ihrer Situation.
Können Sie aus Ihren Erfahrungen berichten was Sie gemacht haben und was letztendliches dabei herausgekommen ist?
Ich finde leider keine Beiträge, wo andere über ihre Erfahrungen zu diesem Thema berichten.
Vielen Dank
Zitatberichten was Sie gemacht haben :
Ziemlich deutlich, oder?ZitatIch denke ich werde Ihren Tipp beherzigen. :
Zitat:
Meine Frage muss eine Privatperson die sich Plagiate aus dem Ausland senden lässt, die Zollvernichtungskosten bezahlen.
Ja.
Hallo olafschmitz,
Was hast du denn jetzt gemacht?
Bitte keinen eigenen Themen an alte Beiträge dranhängen, sondern neuen Thread erstellen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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