Kostenanforderung für vom Zoll vernichtete Ware Plagiat aus China

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenanforderung für vom Zoll vernichtete Ware Plagiat aus China

Hallo, mein 18 jähriger Sohn hat sich 2 gefälschte Sonnenbrillen aus China schicken lassen. Diese wurden vom Zoll eingezogen und vernichtet. Nun kommt ein Schreiben der Fa.React ,welche den Hersteller der Brillen vertritt, die meinem Sohn nun die Ihnen entstandenen Kosten der Vernichtung ,in Höhe von 55 Euro, in Rechnung stellt.
Meine Frage muss eine Privatperson die sich Plagiate aus dem Ausland senden lässt, die Zollvernichtungskosten bezahlen.
Es wurde bei der Bestellung kein Markenname verwendet bzw. gebraucht oder abgebildet. Aber auf der Ware stand einer drauf.
Im Netz stehen widersprüchliche Angaben ob Vernichtung bei Privatgebrauch bezahlt werden muss.

Danke für eine Auskunft eines Juristen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Limmer):
Danke für eine Auskunft eines Juristen.

Wenn man eine Antwort von diesem wünscht, dann sollte man einen beauftragen: https://frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wer Plagiate bestellt, egal ob beim Bestllvorgang genannt oder nicht, darf sich dann nicht wundern, wenn er für dessen Vernichtung zahlen darf.

Und mal ganz ehrlich, Sohnemann hat die Plagiate doch bestimmt mit bestem Wissen bestellt oder?

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#3
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Limmer):
Danke für eine Auskunft eines Juristen.

Wenn man eine Antwort von diesem wünscht, dann sollte man einen beauftragen: https://frag-einen-anwalt.de/[/

Natürlich würde ich mich auch über Ihre fachkundige Antwort freuen. War nicht böse gemeint.

Also freue mich über jede fachkundige Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Limmer):
War nicht böse gemeint.

Habe ich auch nicht so aufgefasst.

Aber hier antworten in der Regel halt nur Unbekannte die offiziell alle den Status "diskussionsfreudige Laien" haben. Das ist schon ein Unterschied zum Juristen bzw. Rechtsanwalt.



Die Kosten der Vernichtung trägt erst mal der Markeninhaber.
Der kann dann Regressansprüche an den Käufer stellen.

Wenn jemand die Sachen kauft um sie weiter zu verkaufen, kann das sehr teuer werden, da illegal.

Der rein private Kauf von Fälschungen ist in Deutschland hingegen straffrei, somit legal.

Gleichfalls legal ist es jedoch auch, die Zahlung der Kosten anzufragen, obwohl der Käufer diese gar nicht ersetzen müsste.



Man könnte nun den Brief einfach ignorieren, weil keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, nach der die Forderung durchsetzbar sein sollte.

Oder man schreibt zurück, das man die Forderung zurückweist
- da man keine entsprechende Vollmacht vorliegen habe, welche die Berechtigung nachweist das man im Auftrag des Markeninhabers tätig werden darf
- keinen Nachweis bezüglich der Höhe der Kosten erhalten habe
- keine Rechtsgrundlage für eine Erstattungspflicht vorliegen würde


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Der rein private Kauf von Fälschungen ist in Deutschland hingegen straffrei, somit legal.

Die Einfuhr ist allerdings nicht legal.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Das heißt??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Einfuhr ist allerdings nicht legal.

Bei der Einfuhr gibt es Unterschiede:
Wenn sich Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden, der Einkaufspreis im Urlaubsland nicht mehr als die jeweilige Freimenge betragen hat und sich im Hinblick auf die Art und Menge der Plagiate oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln erkennbar sind, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.


Beim hier in dem Fall praktizierten Postsendeverfahren hingegen gibt es keinerlei Ausnahmen, da wird alles beschlagnahmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Ja, der Zoll hat mit der Vernichtung selbst nichts mehr zu tun.
Der Zoll ist lediglich für den Warenverkehr zuständig.

Sieht sich eine Firma durch Fälschungen bedroht und hat die Rechte an einem bestimmten Produkt inne, kann sie hierfür einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen.
In diesem Antrag muss sie zum Beispiel auch angeben, ab wieviel Stück / welchem Wert der Antrag gelten soll.
Der Zoll schaut bei der Einfuhr nur noch, ob für die eingeführte Ware ein solcher Antrag vorliegt und dieser dann anzuwenden ist.

Danach werden die Waren (bei Ihnen die Brillen) angehalten und der Antragsteller informiert.
Dieser prüft ob es sich um Fälschungen handelt. Ist das der Fall, beantragt er die Vernichtung. Der Einführer wird hiervon informiert, da er dagegen noch Widerspruch einlegen kann, wenn er der Meinung ist, er hätte die Waren doch importieren dürfen. Dann entscheiden die Gerichte.

Die Kosten der Vernichtung kann der Rechteinhaber, genau wie alle sonstigen Schäden die er nachweisen kann, beim Verursacher zivilrechtlich einfordern.

Da sich der Rechteinhaber schon entschieden hat, den kostenpflichtigen Antrag zu stellen und die Kosten für die Vernichtung vorzuschießen, gehe ich nicht davon aus, dass er bei der zivilrechtlichen Durchsetzung "kneifen" wird.

Mein Tipp wäre hier: Die Sache als Lehrgeld verbuchen, das Geld zahlen und froh sein, dass es keine Abmahnung o.ä. gegeben hat.

-- Editiert von Louis Cypher am 18.06.2018 13:13

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Limmer
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Ja, der Zoll hat mit der Vernichtung selbst nichts mehr zu tun.
Der Zoll ist lediglich für den Warenverkehr zuständig.



Sieht sich eine Firma durch Fälschungen bedroht und hat die Rechte an einem bestimmten Produkt inne, kann sie hierfür einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen.
In diesem Antrag muss sie zum Beispiel auch angeben, ab wieviel Stück / welchem Wert der Antrag gelten soll.
Der Zoll schaut bei der Einfuhr nur noch, ob für die eingeführte Ware ein solcher Antrag vorliegt und dieser dann anzuwenden ist.

Danach werden die Waren (bei Ihnen die Brillen) angehalten und der Antragsteller informiert.
Dieser prüft ob es sich um Fälschungen handelt. Ist das der Fall, beantragt er die Vernichtung. Der Einführer wird hiervon informiert, da er dagegen noch Widerspruch einlegen kann, wenn er der Meinung ist, er hätte die Waren doch importieren dürfen. Dann entscheiden die Gerichte.

Die Kosten der Vernichtung kann der Rechteinhaber, genau wie alle sonstigen Schäden die er nachweisen kann, beim Verursacher zivilrechtlich einfordern.

Da sich der Rechteinhaber schon entschieden hat, den kostenpflichtigen Antrag zu stellen und die Kosten für die Vernichtung vorzuschießen, gehe ich nicht davon aus, dass er bei der zivilrechtlichen Durchsetzung "kneifen" wird.

Mein Tipp wäre hier: Die Sache als Lehrgeld verbuchen, das Geld zahlen und froh sein, dass es keine Abmahnung o.ä. gegeben hat.

-- Editiert von Louis Cypher am 18.06.2018 13:13[/

Ich denke ich werde Ihren Tipp beherzigen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
olafschmitz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, da ist nunmehr etwas Zeit verstrichen und jetzt bin ich in Ihrer Situation.
Können Sie aus Ihren Erfahrungen berichten was Sie gemacht haben und was letztendliches dabei herausgekommen ist?

Ich finde leider keine Beiträge, wo andere über ihre Erfahrungen zu diesem Thema berichten.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von olafschmitz):
berichten was Sie gemacht haben
Zitat (von Limmer):
Ich denke ich werde Ihren Tipp beherzigen.
Ziemlich deutlich, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Limmer):

Meine Frage muss eine Privatperson die sich Plagiate aus dem Ausland senden lässt, die Zollvernichtungskosten bezahlen.

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo olafschmitz,

Was hast du denn jetzt gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Bitte keinen eigenen Themen an alte Beiträge dranhängen, sondern neuen Thread erstellen. ;)

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