Fehlende Baugenehmigung

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
AB55_49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Baugenehmigung

Hallo,
ich bin plane momentan ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Es wurde in den 60iger Jahren gebaut, aber in der Baugenehmigung sind nur 2 Wohnungen aufgeführt. Der jetzige Besitzer hat den Dachboden/Speicher aber seit Jahren zu einer Wohnung für eine einzelne Frau umgebaut, die dort nun auch seit Jahren lebt. Meine Frage ist nun ob das überhaupt rechtlich legitim ist, was wäre wenn die Statik für eine Wohnung gar nicht ausgelegt ist und bei einem beispielsweise Wasserschaden die anderen Wohnungen beschädigt werden...kann es sein, dass die Versicherung dann nicht zahlt weil das Haus ja eigentlich nur für 2 Wohnungen ausgelegt wurde?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

ich denke, hier ist ein Gespräch mit dem zuständigen Bauordnungamt unerlässlich, sowie der Gang zu einem Bauvorlageberechtigten, also z.B. ein Architekt!
So ist zu checken, ob die Nutzung als MFH an sich überhaupt zulässig ist. Passt es noch in puncto Vollgeschossigkeit (falls neue Gauben gesetzt wurden, kann das schnell überschritten werden), passen noch die GRZ und GFZ, sind ausreichend Stellplätze vorhanden. Dann ist ggf. ein entsprechender Nachtrag zu stellen. Dazu sind dann aber auch die ganzen Vorlagen nach den aktuellen(!) Anforderungen einzureichen und so einige Vorgaben sind in den letzten Jahren echt schärfer geworden! Insbesondere die Statik muss entsprechend geprüft werden, ebenso die Entwässerungsplanung und auch der Brandschutz kann ernsthafte Probleme bereiten, usw. usw. usw.
Wenn der derzeitige Eigentümer es erst mal allein angehen will, bitte ihn darum bei Terminen ebenfalls mit dabei sein zu dürfen, damit er nicht so einiges unter den Tisch fallen lässt und erst rauskommt, wenn es zu spät für Regressforderungen ist.
So manch einen potentiellen Käufer verscheucht es auch von solchen Angeboten aufgrund der erwarteten Anforderungen, so manch anderer nutzt es hingegen gern für "Schnäppchen-Verhandlungen".
Aber vielleicht hast Du ja Glück und es sind gar nicht so viele Vorgaben zu erfüllen bzw. nur wenig aufwendige Nachtragsunterlagen einzureichen.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AB55_49):
kann es sein, dass die Versicherung dann nicht zahlt weil das Haus ja eigentlich nur für 2 Wohnungen ausgelegt wurde?

Dazu kommt noch die Problematik das vom Amt eine Nutzungsuntersagung und Abriss- / Rückbauverfügung droht.


Da würde ich erst mal schauen das alles baurechtlich passt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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