Arbeitsvertrag „im Auftrag von"

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schneppfchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag „im Auftrag von"

Hallo zusammen,

Es existiert ein Arbeitsvertrag zwischen einer in Deutschland ansässigen Firma und einem EU Ausländer. Die Besondeheit ist, dass der Vertrag den Zusatz „im Auftrag von" einer im EU Ausland sitzenden Firma enthält. Sprich es steht: Arbeitsvertrag zwischen „deutsche Firma" im Auftrag von „ausländische Firma (EU)" und „Arbeitnehmer (EU Ausländer).

Ständiger Arbeitsplatz ist Deutschland genauso wie der Wohnsitzt und die uneingeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers.

Meine Fragen:

Ist dieser Vertag so „rechtens"?

Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Zusatz auf eine eventuelle Kündigung?

Gilt dieser Vertag als „Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland"?

Vielen Dank im Voraus,
S.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Von wem kommt denn dein Gehalt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schneppfchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das Gehalt kommt von der deutschen Firma. Dies holt sich das Geld, soweit ich weiß, dann von der ausländischen zurück. Aber über diesen Vorgang habe ich keinerlei Informationen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Vertragspartner ist die deutsche Firma. Der Zusatz ist zulässig, da kann alles mögliche stehen, bei der Vertragsgestaltung gibt es relativ viel Freiheit. Im Kündigungsfall gilt deutsches Recht. Es handelt sich nicht um eine Entsendung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schneppfchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen