Hallo zusammen,
Es existiert ein Arbeitsvertrag zwischen einer in Deutschland ansässigen Firma und einem EU Ausländer. Die Besondeheit ist, dass der Vertrag den Zusatz „im Auftrag von" einer im EU Ausland sitzenden Firma enthält. Sprich es steht: Arbeitsvertrag zwischen „deutsche Firma" im Auftrag von „ausländische Firma (EU)" und „Arbeitnehmer (EU Ausländer).
Ständiger Arbeitsplatz ist Deutschland genauso wie der Wohnsitzt und die uneingeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers.
Meine Fragen:
Ist dieser Vertag so „rechtens"?
Wenn ja, welche Auswirkungen hat der Zusatz auf eine eventuelle Kündigung?
Gilt dieser Vertag als „Entsendung eines Arbeitnehmers aus dem Ausland"?
Vielen Dank im Voraus,
S.
Arbeitsvertrag „im Auftrag von"
16. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2018 | 06:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag „im Auftrag von"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2018 | 13:22
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
Von wem kommt denn dein Gehalt?
#2
Antwort vom 16. Juni 2018 | 14:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, das Gehalt kommt von der deutschen Firma. Dies holt sich das Geld, soweit ich weiß, dann von der ausländischen zurück. Aber über diesen Vorgang habe ich keinerlei Informationen.
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juni 2018 | 20:10
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Der Vertragspartner ist die deutsche Firma. Der Zusatz ist zulässig, da kann alles mögliche stehen, bei der Vertragsgestaltung gibt es relativ viel Freiheit. Im Kündigungsfall gilt deutsches Recht. Es handelt sich nicht um eine Entsendung.
#4
Antwort vom 16. Juni 2018 | 22:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
Und jetzt?
Schon
267.028
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten