Hallo,
es geht um ein Haus (2-Familienhaus) das in Wohneigentum 1 und 2 aufgeteilt ist.
Es gibt 2 Eigentümer, einer davon wohnt im selbst in seiner Wohnung und die Wohnung vom 2. Eigentümer ist vermietet.
Es gibt Interessenskonflikte bei der Nebenkostenabrechnung. Es sollte ein Hausverwalter für die Nebenkostenabrechnung bestellt werden.
Leider lässt sich diesbezüglich kein Verwalter finden, der 2 Wohneinheiten verwaltet.
Das ist ein riesen Problem denn es gibt bezüglich Nebenkostenabrechnung massive Probleme bei denen sich der Eigentümer der seine Wohnung selbst bewohnt permanent querstellt und nicht gewillt ist eine fehlerfreie Abrechnung erstellen zu lassen.
Kann mir jemand einen Tipp geben ob es irgendwie ohne Klageweg eine andere Lösung geben könnte.
Die vermietete Immobilie soll auch veräußert werden.
Hat jemand evtl. Erfahrung mit Haus- und Grund... (ich weis nicht ob ich das hier fragen darf)
VG Katin
-- Editiert von Katin am 15.06.2018 17:02
Hausverwaltung für 2 Wohneinheiten (2Eigentümer)
15. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2018 | 17:02
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverwaltung für 2 Wohneinheiten (2Eigentümer)
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 20:58
Von
Status: Praktikant (920 Beiträge, 224x hilfreich)
sorry doppelt
-- Editiert von aspergius am 15.06.2018 20:59
#2
Antwort vom 15. Juni 2018 | 20:58
Von
Status: Praktikant (920 Beiträge, 224x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Hat jemand evtl. Erfahrung mit Haus- und Grund... (ich weis nicht ob ich das hier fragen darf)
Haus und Grund kannst du vergessen. Sie werben zwar mit ihrer Beratung, aber sie meinen das nicht ernst. Du wirst nur mit Allgemeinplätzen abgewimmelt. So ist es mir jedenfalls ergangen. Am besten du suchst dir einen guten RA.
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#3
Antwort vom 15. Juni 2018 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatHat jemand evtl. Erfahrung mit Haus- und Grund :
Die dürften mit eine Problem-WEG überfordert sein.
ZitatAm besten du suchst dir einen guten RA. :
Und zwar einen der sich mit WEG Recht auskennt.
#4
Antwort vom 15. Juni 2018 | 21:21
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Keine Ahnung was Du dir von HuG oder anderen versprichst, auch die können nur beraten, nicht jedoch euch die Hausgeldabrechnung erstellen, eine Entscheidung herbeiführen o.ä.
Je nachdem wie das Stimmrecht bei euch geregelt ist würde u.U. auch die Bestellung eines Verwalters nichts helfen (z.B beim gesetzliche Kopfprinzip).
Wenn also alles Reden nichts hilft dann bleibt nur der Gang zum Fachanwalt, evtl. dann auch der Rechtsweg.
#5
Antwort vom 17. Juni 2018 | 17:46
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
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