Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ab wie vielen Wohneinheiten eine Hausgemeinschaft einer klassischen WEG entspricht?! Zur Situation:
Meine Großmutter besitzt eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt. Das gesamte Haus besteht aus 3 Gewerbeeinheiten und 1 Wohnung (die meiner Großmutter). Verwaltet wird das Haus von einem Eigentümer, der immer wieder die Abrechnung vergisst zu erstellen, die letzte Versammlung der Eigentümer war vor 5 Jahren und es werden keine Rücklagen gebildet da die Gewerbeeigentümer dies nicht möchten.
Meine Frage: ist dies so mach dem WEG-Recht überhaupt möglich? Oder greift hier das WEG-Gesetz gar nicht, da nur eine Wohnung und 3 Gewerbeeinheiten vorhanden sind? Falls nicht, gibt es zu diesem Fall eine andere rechtliche Grundlage, die diese Situation so erlaubt?
Vielen Dank schonmal!
Mit freundlichen Grüßen
Wohnung in Gewerbeobjekt
15. Juni 2018
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Frage vom 15. Juni 2018 | 12:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung in Gewerbeobjekt
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#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 12:55
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 7x hilfreich)
Ob das eine Gemeinschaft, erfährst du durch Blick in das Grundbuch. Eigentümergemeinschaften müssen nicht zwingend zusammenhängen.
#2
Antwort vom 15. Juni 2018 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119630 Beiträge, 39758x hilfreich)
Der Begriff der "klassischen WEG" ist nicht definiert.
Eine Gemeinschaft setzt allerdings immer mindestens 2 voraus.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2018 | 19:28
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatGuten Tag, :
ich würde gerne wissen, ab wie vielen Wohneinheiten eine Hausgemeinschaft einer klassischen WEG entspricht?!
Falsche Frage... WEG heißt, dass - im Gegensatz zum Bruchteilseigentum - nach §§ 3 oder 8 WEG Sondereigentum gebildet wurde. Ob bzw. wieviele Wohnungen vorhanden sind, ist kein relevantes Kriterium.
Zitat:
Zur Situation:
Meine Großmutter besitzt eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt.
Dann hat sich alles weitere schon erledigt... Mit dem Besitz sind keine Eigentümerrechte verbunden.
Zitat... Meine Frage: ist dies so mach dem WEG-Recht überhaupt möglich? :
Meine Frage: warum zweifelt man daran, dass ein selbst festgestellter Zustand möglich ist? Was davon zulässig ist, ist eine andere Frage, die mit den hier vorliegenden Informationen nicht zu beantworten ist.
Da im WEG wenig "in Stein gemeißelt" ist, scheint mir anwaltliche Beratung angebracht. Hier im Forum werden die Probleme gewiss nicht zu lösen sein.
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