Wohnung in Gewerbeobjekt

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Natalie17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung in Gewerbeobjekt

Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ab wie vielen Wohneinheiten eine Hausgemeinschaft einer klassischen WEG entspricht?! Zur Situation:

Meine Großmutter besitzt eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt. Das gesamte Haus besteht aus 3 Gewerbeeinheiten und 1 Wohnung (die meiner Großmutter). Verwaltet wird das Haus von einem Eigentümer, der immer wieder die Abrechnung vergisst zu erstellen, die letzte Versammlung der Eigentümer war vor 5 Jahren und es werden keine Rücklagen gebildet da die Gewerbeeigentümer dies nicht möchten.

Meine Frage: ist dies so mach dem WEG-Recht überhaupt möglich? Oder greift hier das WEG-Gesetz gar nicht, da nur eine Wohnung und 3 Gewerbeeinheiten vorhanden sind? Falls nicht, gibt es zu diesem Fall eine andere rechtliche Grundlage, die diese Situation so erlaubt?

Vielen Dank schonmal!

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Peter Stetter
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 7x hilfreich)

Ob das eine Gemeinschaft, erfährst du durch Blick in das Grundbuch. Eigentümergemeinschaften müssen nicht zwingend zusammenhängen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Begriff der "klassischen WEG" ist nicht definiert.

Eine Gemeinschaft setzt allerdings immer mindestens 2 voraus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Natalie17):
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ab wie vielen Wohneinheiten eine Hausgemeinschaft einer klassischen WEG entspricht?!

Falsche Frage... WEG heißt, dass - im Gegensatz zum Bruchteilseigentum - nach §§ 3 oder 8 WEG Sondereigentum gebildet wurde. Ob bzw. wieviele Wohnungen vorhanden sind, ist kein relevantes Kriterium.

Zitat (von Natalie17):

Zur Situation:

Meine Großmutter besitzt eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt.


Dann hat sich alles weitere schon erledigt... Mit dem Besitz sind keine Eigentümerrechte verbunden.

Zitat (von Natalie17):
... Meine Frage: ist dies so mach dem WEG-Recht überhaupt möglich?


Meine Frage: warum zweifelt man daran, dass ein selbst festgestellter Zustand möglich ist? Was davon zulässig ist, ist eine andere Frage, die mit den hier vorliegenden Informationen nicht zu beantworten ist.

Da im WEG wenig "in Stein gemeißelt" ist, scheint mir anwaltliche Beratung angebracht. Hier im Forum werden die Probleme gewiss nicht zu lösen sein.

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