Hallo Zusammen,
ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
Konkret: Wenn ich bis 30.06.18 kündige, bin ich am 30.09.18 draussen.
Folgendes Problem: Ich habe mein Halbjahresgespräch noch in diesem Monat (Juni). Nach diesen Gesprächen gibt es immer eine Vertragsergänzung mit den angepassten Konditionen (Gehaltsanpassung, etc.). Diese wird im Juli ca. ankommen und muss dann unterschrieben werden.
Nun meine Frage: Wenn ich fristgerecht zum 30.06. kündige, kann ich die Vertragsergänzung dann im Juli unterschreiben? Oder lasse ich damit den Vertrag wieder aufleben?
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Danke
Kündigung zum 30.09.18; Vertragsanpassung ab 1.7.18
15. Juni 2018
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Frage vom 15. Juni 2018 | 10:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum 30.09.18; Vertragsanpassung ab 1.7.18
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#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 10:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wenn ich fristgerecht zum 30.06. kündige, kann ich die Vertragsergänzung dann im Juli unterschreiben?
Zunächst einmal würde ich erwarten, dass diese Vertragsanpassung ausfällt, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt ist.
Sollte das nicht der Fall sein, dann steht es Dir doch frei, die Vertragsanpassung um einen Zusatz zu ergänzen, dass die Kündigung davon unberührt bleibt. Das vermeidet denkbare Missverständnisse.
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