In einer WEG hat ein Eigentümer das Sondernutzungsrecht des Daches und darauf eine PV-Anlage installiert. Mittlerweile haben sich Tauben unter der PV-Anlage eingenistet und nutzen die Dachrinne und Schneeschutzgitter als Ort von wo die Hinterlassenschaften abgeworfen werden. Ist die Taubenabwehr nun Sache der WEG oder des Eigentümers mit Sondernutzungsrecht des Daches?
-- Editiert von subexi am 15.06.2018 09:09
Taubenabwehr bei PV-Anlage
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Ihre separate Sachverhaltsschilderung verstehe ich so, dass es hier darum geht, wer für die Instandsetzung der defekten Taubenabwehr verantwortlich ist.
Auch wenn ein Sondernutzungsrecht eines einzelnen Eigentümer besteht, bleibt das Dach Gemeinschaftseigentum und die Instandsetzung ist grundsätzlich Aufgabe der WEG.
Etwas Anderes würde sich lediglich ergeben, wenn dies im Rahmen der Ausgestaltung des Sondernutzungsrechtes konkret so festgelegt wurde.
Auch die Taubenabwehr selbst ist Aufgabe der WEG, da hiervon das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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Ich würde eher verstehen, dass bisher keine Taubenabwehr vorhanden ist und wer nun verantwortlich ist, diese nachzurüsten.Zitat:Ihre separate Sachverhaltsschilderung verstehe ich so, dass es hier darum geht, wer für die Instandsetzung der defekten Taubenabwehr verantwortlich ist.
Wenn es aber nicht um Instandsetzung geht ...Zitat:Auch wenn ein Sondernutzungsrecht eines einzelnen Eigentümer besteht, bleibt das Dach Gemeinschaftseigentum und die Instandsetzung ist grundsätzlich Aufgabe der WEG.
Insoweit ist zu klären, ob der Sondernutzungsberechtigte für Folgeschäden, die sich aus seiner Nutzung ergeben, aufkommen muss.Zitat:Etwas Anderes würde sich lediglich ergeben, wenn dies im Rahmen der Ausgestaltung des Sondernutzungsrechtes konkret so festgelegt wurde.
Aber es ist eben auch zu klären, ob die Taubenplage tatsächlich eine Folge der Nutzung des Daches mit einer PV-Anlage ist (was aber durchaus naheliegend ist)
Zitat:Auch die Taubenabwehr selbst ist Aufgabe der WEG, da hiervon das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Vom Grundsatz her ja, in Abhängigkeit von der Klärung vorstehender Fragestellung.
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