Darf ich als ausländische Studentin importieren?

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492985-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich als ausländische Studentin importieren?

Guten Tag,

ich komme aus Kolumbien, und ich habe das Projekt Kaffee zu importieren und in Deutschland verkaufen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

- mit einer Gewerbeanmeldung darf ich schon der Kaffee zu verschiedenen Laden verkaufen?
- außer ein Zoll-ID, muss ich etwas anderes beantragen?
- habe ich irgendwelche Einschränkung, weil ich Studentin aus nicht EU Länder bin?

Vielen Dank im Voraus

MfG
Laura Olarte

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Als erstes empfiehlt es sich, das man mal in de Papiere schaut die einem den Aufenthalt hier gestatten.

In der Regel hat man Auflagen, wie z.B. das der Aufenthalt nur für das Studium gilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

In Ergänzung zu Harry: es sind auch noch die Bestimmungen für Lebensmittelimporte zu beachten, außerdem die Zollbestimmungen, die Lagerbestimmungen u.s.w.

Mal eben was einführen und verkaufen, das läuft also gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Auf jeden Fall müsste zunächst ein Gewerbe angemeldet werden und ob oder wie das mit dem Studentenstatus bei der Aufenthaltserlaubnis in Einklang zu bringen sein könnte, sollte schon vorher mit der Ausländerbehörde besprochen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Sie den Kaffee gewerblich importieren wollen. Das bestätigt ja bereits ihre Absicht, diesen zu verkaufen.

Für den gewerblichen Import an sich müssen Sie als Anmelderin (der Waren) in der EU ansässig sein. Ansässig sind Sie, wenn sie in der EU ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in der EU aufhalten. Das sollte auf Sie zutreffen.
Andernfalls müssten Sie eine Spedition beauftragen.

Für den Kaffee den Sie importieren wollen müssen Sie (oder die Spedition) eine Anmeldung abgeben. Daraufhin werden Ihnen die Kaffeesteuer, der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Sobald diese bezahlt sind, befindet sich der Kaffee im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Das bedeutet, dem Zoll ist es von nun an egal, was damit geschieht.

Nicht jedoch dem Gewerbeamt. Um gewerblich Dinge zu verkaufen brauchen Sie eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Zudem möchte das Finanzamt bestimmt auch noch Unterlagen oder später Geld von Ihnen.

Grundsätzlich müssen Sie zuvor noch abklären, inwieweit ihr Visum bzw. ihr aufenthaltsrechtlicher Status ein Gewerbe überhaupt zulässt.

Also alles nicht ganz so einfach.
Sie sollten also:
1. bei der Ausländerbehörde nachfragen
2. beim Gewerbeamt eine Genehmigung beantragen
3. sich beim Finanzamt erkundigen und ggf. steuerlich anmelden und
4. beim zuständigen Zollamt vorsprechen.

Erst wenn alle Beteiligten ihre Vorschriften erfüllt sehen, sollten Sie mit dem Geschäft beginnen. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall freundliche und hilfsbereite Behörden und ansonsten noch viel Erfolg für ihr Vorhaben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

und die gesundheitsrechtliche Abklärung ist auch noch erforderlich. Man kann Lebensmittel nicht einfach importieren und verkaufen. Aber wahrscheinlich scheitert die ganze Angelegenheit schon an der beschränkten Aufenthaltserlaubnis für Studenten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1. Visum muss ausreichend sein (Ausländeramt)
2. Willst du verkaufen musst du Gewerbe anmelden (IHK)
3. Machst du gewinn oder arbeitest du huaupsächlich wir die Krankenversicherung der Studenen nicht reichen
4. Verarbeitest du brauchst du Gesundheitszeugniss (IHK)
5. Zoll machst du am Zollamt, oder ein Spedieteur macht das

Am einfachsten du suchst die einen örtlichen Kaffeeröster als Partner. Du die Verbindung ins Heimatland, der die Logistik hier. Bringst du noch die Kunden und teilst den Gewinn freut der sich. Er soll dir dann ein angemessenes Gehalt zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb492985-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das klingt super! ich werde das machen, ich muss auf jeden Fall alles bei Ämter in Deutschland erledigen. Kaffeepartner in Kolumbien habe ich schon, und sie erfüllen außerdem alle Bestimmungen zum Exportieren.
Die Antworten sind sehr hilfreiche.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Frage ist nicht, ob sie alle Voraussetzungen zum Exportieren erfüllen, sondern ob sie alle Voraussetzungen in Deutschland zum Importieren erfüllen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen