Guten Tag,
ich komme aus Kolumbien, und ich habe das Projekt Kaffee zu importieren und in Deutschland verkaufen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
- mit einer Gewerbeanmeldung darf ich schon der Kaffee zu verschiedenen Laden verkaufen?
- außer ein Zoll-ID, muss ich etwas anderes beantragen?
- habe ich irgendwelche Einschränkung, weil ich Studentin aus nicht EU Länder bin?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Laura Olarte
Darf ich als ausländische Studentin importieren?
Notfall?
Notfall?
Als erstes empfiehlt es sich, das man mal in de Papiere schaut die einem den Aufenthalt hier gestatten.
In der Regel hat man Auflagen, wie z.B. das der Aufenthalt nur für das Studium gilt.
In Ergänzung zu Harry: es sind auch noch die Bestimmungen für Lebensmittelimporte zu beachten, außerdem die Zollbestimmungen, die Lagerbestimmungen u.s.w.
Mal eben was einführen und verkaufen, das läuft also gar nicht.
wirdwerden
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Auf jeden Fall müsste zunächst ein Gewerbe angemeldet werden und ob oder wie das mit dem Studentenstatus bei der Aufenthaltserlaubnis in Einklang zu bringen sein könnte, sollte schon vorher mit der Ausländerbehörde besprochen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie den Kaffee gewerblich importieren wollen. Das bestätigt ja bereits ihre Absicht, diesen zu verkaufen.
Für den gewerblichen Import an sich müssen Sie als Anmelderin (der Waren) in der EU ansässig sein. Ansässig sind Sie, wenn sie in der EU ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in der EU aufhalten. Das sollte auf Sie zutreffen.
Andernfalls müssten Sie eine Spedition beauftragen.
Für den Kaffee den Sie importieren wollen müssen Sie (oder die Spedition) eine Anmeldung abgeben. Daraufhin werden Ihnen die Kaffeesteuer, der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Sobald diese bezahlt sind, befindet sich der Kaffee im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Das bedeutet, dem Zoll ist es von nun an egal, was damit geschieht.
Nicht jedoch dem Gewerbeamt. Um gewerblich Dinge zu verkaufen brauchen Sie eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Zudem möchte das Finanzamt bestimmt auch noch Unterlagen oder später Geld von Ihnen.
Grundsätzlich müssen Sie zuvor noch abklären, inwieweit ihr Visum bzw. ihr aufenthaltsrechtlicher Status ein Gewerbe überhaupt zulässt.
Also alles nicht ganz so einfach.
Sie sollten also:
1. bei der Ausländerbehörde nachfragen
2. beim Gewerbeamt eine Genehmigung beantragen
3. sich beim Finanzamt erkundigen und ggf. steuerlich anmelden und
4. beim zuständigen Zollamt vorsprechen.
Erst wenn alle Beteiligten ihre Vorschriften erfüllt sehen, sollten Sie mit dem Geschäft beginnen. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall freundliche und hilfsbereite Behörden und ansonsten noch viel Erfolg für ihr Vorhaben.
und die gesundheitsrechtliche Abklärung ist auch noch erforderlich. Man kann Lebensmittel nicht einfach importieren und verkaufen. Aber wahrscheinlich scheitert die ganze Angelegenheit schon an der beschränkten Aufenthaltserlaubnis für Studenten.
wirdwerden
1. Visum muss ausreichend sein (Ausländeramt)
2. Willst du verkaufen musst du Gewerbe anmelden (IHK)
3. Machst du gewinn oder arbeitest du huaupsächlich wir die Krankenversicherung der Studenen nicht reichen
4. Verarbeitest du brauchst du Gesundheitszeugniss (IHK)
5. Zoll machst du am Zollamt, oder ein Spedieteur macht das
Am einfachsten du suchst die einen örtlichen Kaffeeröster als Partner. Du die Verbindung ins Heimatland, der die Logistik hier. Bringst du noch die Kunden und teilst den Gewinn freut der sich. Er soll dir dann ein angemessenes Gehalt zahlen.
Vielen Dank, das klingt super! ich werde das machen, ich muss auf jeden Fall alles bei Ämter in Deutschland erledigen. Kaffeepartner in Kolumbien habe ich schon, und sie erfüllen außerdem alle Bestimmungen zum Exportieren.
Die Antworten sind sehr hilfreiche.
Die Frage ist nicht, ob sie alle Voraussetzungen zum Exportieren erfüllen, sondern ob sie alle Voraussetzungen in Deutschland zum Importieren erfüllen.
wirdwerden
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