GEZ Gebühren für Lager bzw Funktionsstätte

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Gebühren für Lager bzw Funktionsstätte

Hallo

Meine Frage ist ich bin Selbständig habe eine Gewerbeadresse wo mein Gewerbe auch angemeldet ist was mein Lager ist.
Wo ein Briefkasten hängt. Es ist aber kein Arbeitsplatz eingerichtet der Raum ist 6m2 klein und da steht nur Verpackung drin.

Arbeiten tue ich entweder beim Kunden vor Ort oder zu Hause Wo ich die GEZ bezahle.

Muss ich jetzt für das Lager weil mein Gewerbe da angemeldet ist GEZ bezahlen ??


Danke

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

In folgenden Fällen wird kein Rundfunkbeitrag erhoben:
- Wenn eine Betriebsstätte ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist.
- Wenn es sich um eine reine Funktionsstätte ohne eingerichteten Arbeitsplatz, wie Trafohäuschen, Lagerhallen oder Fahrzeugdepots handelt.
- Wenn in einer Betriebsstätte ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind.

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#2
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danken für die Antwort so habe ich das auch gelesen! Aber da es wohl die Gewerbeadresse(gewerbeanmeldung) ist soll das wohl nicht gelten! Der Raum ist in einem Bürogebäude wo ich halt Unterlagen und Verpackung lagere.

???

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Aus meiner Sicht nein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Telefonat mit der GEZ wäre dieses Anmeldepfilichtig ! Da ja sonst keine weiter Betriebsstätt Angemeldet ist.
Ich verstehe das nicht in diesen 6m² liegt nur Verpackungsmater. und Prospekte ! Rest mache ich beim Kunden oder Online nicht an meiner Gewerbeadresse !

wie seht ihr das ???

DANKE

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok

Es ist von heute Aktuell also hier und jetzt !!
Laut der Dame am Telefon muss ich entrichten da mein Gewerbe da gemeldet ist obwohl kein Arbeitsplatz vorhanden ist!

Ich sprach sie darauf sogar an. Sie meinte wo schliessen sie ihre Verträge ab ! Ich beim Kunden oder per Internet Shop. Dann fing sie mit einem Pkw an den ich ja nicht habe usw usw. Ich bearbeite mal was von zu Hause Wo ich Gebühren bezahle.

Das ist alles sehr Komisch! Und keiner weiss Bescheid?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Dunant):
Es ist von heute Aktuell also hier und jetzt !!

Keine Ahnung mit wem man da telefoniert hat, die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine natürlich die Rundfunkgebühren

Sorry

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Die sind ja wie geschrieben auch nicht fällig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss ich wohl Klagen die wollen Beiträge

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Gibt es denn schon einen rechtsmittelfähigen Bescheid?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch nicht aber die glauben nichts habe sie sogar zur Besichtigung eingeladen

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

1. aufhören mit denen zu telefonieren
2. abwarten was als Forderung kommt und wie genau diese begründet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Dunant):
Laut Telefonat mit der GEZ (dem Beitragsservice) wäre dieses Anmeldepfilichtig


Die Aussage ist so auch richtig.
Es muss zwischen anmeldepflichtig (ja) und beitragspflichtig (nein) unterschieden werden.

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#15
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Könnte es sein, dass hier ein Kommunikationsproblem vorliegt?

Ganz einfach: Irgendwo machen Sie doch Ihre Buchführung, bestellen Materialien, bereiten den Besuch beim Steuerberater vor etc.

Möglicherweise zuhause in der Privatwohnung? Dann ist das ihre Betriebsstätte. Befindet sich diese in der Privatwohnung, ist die Betriebsstätte anmeldepflichtig aber beitragsfrei.

Dann wäre es auch plausibel, dass Sie möglicherweise außerhalb ein Lager haben. Wenn hier kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, fällt auch kein Rundfunkbeitrag an.

Da Sie aber sicherlich ein Fahrzeug haben mit dem Sie zu den Kunden fahren, ist zumindest dieses beitragspflichtig.

Das man ein Gewerbe betreibt, aber keinerlei "Betriebsstätte" im maßgeblichen Sinn hat, ist unplausibel.

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#16
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

nein ein Auto wird nicht benutzt. Ich mache mal was zu Hause da bezahle ich auch Gebühren ! Wie ist das gemeint mit der Betriebstätte ( Privat ) Anmeldepflichtig ??? bin doch da mit den Rundfunkgeb. gemeldet usw.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Dunant):
Guten Morgen,

nein ein Auto wird nicht benutzt. Ich mache mal was zu Hause da bezahle ich auch Gebühren ! Wie ist das gemeint mit der Betriebstätte ( Privat ) Anmeldepflichtig ??? bin doch da mit den Rundfunkgeb. gemeldet usw.

mfg


"Gebühren" fallen seit 01.01.2013 keine mehr an. Sie zahlen seit dem einen "Beitrag".

Dieser fällt im privaten Bereich für die Wohung an, im nicht privaten Bereich für die Betriebsstätte und ggf. für ein Kraftfahrzeug.

Wenn sich die Betriebsstätte IN der Wohnung befindet, ist diese zwar nicht beitragspflichtig, dennoch aber anmeldepflichtig.

Zitat (von Dunant):
Hallo

Arbeiten tue ich entweder beim Kunden vor Ort oder zu Hause Wo ich die GEZ bezahle.



Wie kommen Sie (und möglicherweise Material) zum Kunden? Zu Fuß? Mit dem Fahrrad? Wohl doch eher mit dem Auto. Folglich widerspricht es sich, dass Sie kein Auto haben, andererseits aber beim Kunden arbeiten.

Wundert mich nicht, wenn sich der Beitragsservice bei solchen Widersprüchen möglicherweise "veräppelt" fühlt.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

In Antwort 1 steht doch bereits klipp und klar, dass für Lagerstätten ein Beitrag gezahlt werden muss. Es handelt sich doch laut Aussage in der Frage um eine Lagerstätte. Wo ist denn jetzt noch das Problem?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#19
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht es muss kein Beitrag gezahlt werden !

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#21
 Von 
Dunant
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dezent Wie kommen Sie (und möglicherweise Material) zum Kunden? Zu Fuß? Mit dem Fahrrad? Wohl doch eher mit dem Auto. Folglich widerspricht es sich, dass Sie kein Auto haben, andererseits aber beim Kunden arbeiten.


habe kein Auto wen dann mit Bus oder Bahn. Material sind bei mir Verträge gebe diesen vor Ort ein drucke Ihn vor Ort lasse ihn Unterschreiben und sende diese mit dem Notebook beim Kunde ab. Und im Lager (Raum) lagern Prospekte Broschüren usw die ich Verpacke und zum Kunden senden. Vielleicht ist das Wort Material falsch von mir gewählt! Info Material deswegen !

Zitat:
Flo Ryan Eine Antwort auf die Frage in #17 wäre trotzdem nett.

Entschuldigung habe schon geantwortet viel früher aber nicht gesendet gedrückt !

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#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

habe kein Auto Dann braucht man sich ja auch nicht über eine eventuelle gewerbliche Nutzung streiten - kein Auto, kein Beitrag.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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