Ja, ich bin gerade dabei meinen Eltern den Dachboden zu entrümpeln, da diese sich in den nachten Jahren verkleinern möchten.
Dabei ist mir die alte Anlage in die Hände gefallen: Getestet und dann die Komponenten einzeln und besten Gewissens in Ebay gesetzt. Bei Komponente 4 gab es jetzt mit dem Käufer Probleme.
Ich habe den Artikel mit folgendem Text in Ebay gesetzt:
Wird als defekt/Ersatzteillager verkauft. Die Frontblende des CD-Laufwerkes fehlt und der Artikel wurde mal aufgeschraubt. Sonst ist er vollständig und die Betriebsanleitung liegt bei. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
In meinen Augen war das der perfekte Text. Ich konnte den Artikel nicht testen also hab ich ihn als defekt verkauft - auch wegen Alter und eben weil er mal "aufgeschraubt" war.
Heute schreibt mir der Käufer:
"Will Geld zurück. LINSE fehlt"
ich hab das ganze gegoogelt: Anscheinend besitzt der CD-Player eine Linse, die sich gerne - selbst in verschlossenem Zustand - verabschiedet.
Auf jeden Fall ist der Käufer dann recht frech geworden und droht mit Anwalt. Jetzt die Frage: Kann mir der Anwalt was?
Ich habe den Artikel ja extra als DEFEKT verkauft. Dass so eine Linse fehlt, wenn sie denn überhaupt wirklich gefehlt hat, kann doch kein normaler Mensch wissen, oder muss ich jetzt ne technische Ausbildung machen und meine defekten Geräte überprüfen.
PS: Diesen Text: Privatverkauf - keine Gewährleistung, etc. pp. habe ich nicht drunter, da ich eigentlich NIE Probleme bei Ebay hatte.
Ebay - Käufer droht mit Anzeige.
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatDass so eine Linse fehlt, ... kann doch kein normaler Mensch wissen, :
Tja, dann sollte man das Gerät nicht als "vollständig" anpreisen, wenn man das weder weis noch kontrolieren kann.
Denn das "vollständig" ist eine zugesicherte Eigenschaft, die muss man erfüllen.
Zwar muss der Käufer beweisen das die Linse gefehlt hat, das könnte je nachdem wie lange die Linse schon fehlt schon alleine durch die Korrision beweisbar sein.
Wäre also zu überlegen, ob man das Risiko eingehen will.
ZitatDiesen Text: Privatverkauf - keine Gewährleistung, etc. pp. habe ich nicht drunter, :
Der hätte hier eh nichts geholfen.
Und die Hälfte der Texte sind auch noch wirkungslos weil sie falsch formuliert sind
Hallo,
also ich würde dir auch dazu raten, den ARtikel einfach zurückzunehmen. Sollte dein K ernst machen und das Teil evtl auch noch von einem Sachverständigen überprüfen lassen, hast du am Ende mehrere Hunderte Euro die du zahlen darfst für den Sachverständigen, Anwalt etc.
Desweiteren würde ich auch mal hoffen, dass dein K den Thread hier NICHT sieht, denn wenn doch, kann es gut sein, dass er noch eine Anzeige wegen Betrug hinterherschiebt, die zumindest deinen Aussagen nach die du hier getroffen hast gerechtfertigt wäre!
Zitat:Getestet und dann die Komponenten einzeln und besten Gewissens in Ebay gesetzt
Fällt Dir was auf?Zitat:Ich konnte den Artikel nicht testen also hab ich ihn als defekt verkauft
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Zitat:
Wird als defekt/Ersatzteillager verkauft. Die Frontblende des CD-Laufwerkes fehlt und der Artikel wurde mal aufgeschraubt. Sonst ist er vollständig und die Betriebsanleitung liegt bei.
Zugesicherte Eigenschaft: Vollständig bis auf Frontblende! Du solltest den Artikel zurücknehmen.
Ich rate dir zu einer Rücknahme der Artikel wurde als „Sonst ist er vollständig" angepriesen, darauf kann der Käufer sich berufen. Alternativ könntest du mit dem Käufer reden und den Preis einer Reparatur verrechnen (kommt auf den Kaufbetrag an) . Dan könntest du zumindest ein Teil des Geldes behalten.(vorausgesetzt der Käufer ist einverstanden)
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